KIM (Kommunikation im Medizinwesen) – eine Einführung ins Thema

Liebe Netzmitglieder,

am 17. Februar haben wir Ihnen zusammen mit der Firma akquinet Health Service GmbH und der LifeTime GmbH eine Einführungs-Schulung zu KIM angeboten. Wer die Schulung verpasst hat, kann sich die Aufzeichnung hier noch anschauen. Die Schulungsunterlagen finden Sie hier mit einem Klick.

Anfang März soll mit interessierten Praxen ein Testlauf für das KIM-Angebot von akquinet mit LifeTime starten. Nach Bedarf werden wir anschließend weitere Schulungsangebote machen. Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns in der Geschäftsstelle.

Ihr ÄrzteNetz

Rundschreiben der KV Nr. 4: Impfberechtigung, Atteste, Testvertrag mit Schulbehörde

Corona: Impfberechtigung für Ärzte und Teams – ab sofort
Die beharrlichen Vorstöße der KV Hamburg bei der Sozialbehörde haben Erfolg gezeigt. Sozialsenatorin Melanie Leonhard hat eingewilligt, dass alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Hamburg inklusive der Praxisteams eine Impfberechtigung erhalten. Die Regelung gilt ab sofort.
Für das Procedere beachten Sie bitte folgendes:
 Die Vergabe erfolgt ausschließlich über Telefon (116 117). Das Callcenter ist täglich von 8 bis 20 Uhr zu erreichen.
 Bitte bereiten Sie eine Liste mit Namen und Geburtsdatum der Ärzte und Mitarbeiter vor, die geimpft werden wollen. Das beschleunigt die Terminbuchung. Für jeden Impfling wird ein gesonderter Termin vereinbart.
 Für Team-Mitglieder muss die beigefügte Arbeitgeberbescheinigung zur Legitimation im Impfzentrum ausgedruckt und ausgefüllt werden.
 Praxisinhaber bestätigen auf einem Privatrezept mit Stempel und Unterschrift ihre Identität zur Vorlage im Impfzentrum.
 Wir empfehlen, das Praxisteam auf zwei Termine aufzuteilen. Es ist nicht auszuschließen, dass Impfreaktionen auftreten, die für in der Regel einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit führen können.
Das Impfangebot gilt bis zum 21. März. Leider hat die Behörde die psychologischen Psychotherapeuten von der Impfberechtigung ausgenommen. Wir bemühen
uns weiter, dass diese Gruppe ebenfalls eine Impfeinladung erhält.

Die Arbeitgeberbescheinigung finden Sie hier mit einem Klick.


Corona: Atteste für Corona-Schutzimpfungen
Patienten können sich auch jetzt schon bescheinigen lassen, dass sie an einer Erkrankung leiden, die in der Impfverordnung in der Priorität 2 oder 3 eingestuft ist. Das Attest geht nicht auf die konkrete Indikation ein, sondern bestätigt lediglich, dass eine Erkrankung im Sinne von § 3 Ziffer 2 bzw. § 4 Ziffer 2 der Coronavirus-Impfverordnung besteht. Die KV Hamburg hat ein Formular entworfen, das Sie in Ihrer Praxis einsetzen können. Es ist diesem Telegramm beigefügt. Sie müssen es aber nicht nutzen, für die Form des Attestes gibt es keine Vorgaben. Das Ausstellen des Attestes wird mit 5 Euro (GOP 88320) honoriert, sollten Sie das Attest per Post versenden, können Sie zusätzlich 0,90 Euro (GOP 88321) für Porto berechnen. Diese Leistung wird nicht im Rahmen des GKVLeistungskataloges erbracht, so dass Sie sie auch für Privatpatienten erbringen können. Die Gelder kommen unmittelbar vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Die Abrechnung erfolgt gegenüber der KV Hamburg mit der Quartalsabrechnung. Bei gesetzlich Versicherten kann wie gewohnt die elektronische Gesundheitskarte eingelesen werden. Für die Ausstellung des Attests ist die GOP 88320 berechnungsfähig. Wird die Ausstellung telefonisch vom Versicherten angefordert, kann zusätzlich die GOP 88321 für den postalischen Versand in Ansatz gebracht werden. In diesen Fällen können die Patientendaten manuell im Praxisverwaltungssystem eingegeben bzw. aus einem der Vorquartale übernommen werden. Werden weitere GKV-Leistungen für den Patienten erforderlich, können diese auf demselben Schein abgerechnet werden. Für Privatpatienten gilt das gleiche Vorgehen wie bei der Abrechnung von Leistungen nach Testverordnung. Folgende Informationen müssen erfasst werden:
 VKNR 48850 (Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS))
 IK Nr. 100 048 850
 KTAB „06“
 Name, Vorname, Geb. Datum sowie Adresse des Patienten
 Angabe der Pseudo-GOP 88320 und ggf. 88321 bei Versand per Post
 Auf diesem Schein sind keine anderen Leistungen berechnungsfähig!
Alle Abrechnungsunterlagen müssen Sie bis zum 31.12.2024 aufbewahren; sie sind nicht an die KVH zu übermitteln. Bitte weisen Sie Ihre Patienten explizit darauf hin, dass das Attest der grundsätzlichen Impfberechtigung noch nicht eine konkrete Impfung zur Folge hat. Die Sozialbehörde wird die Gruppen jeweils aufrufen. Erst wenn die entsprechenden Personengruppen zur Impfung aufgefordert wird, kann der Patient einen Termin buchen und wahrnehmen.


Corona: Testvertrag mit Schulbehörde verlängert
Das Recht für Lehrer, sich auch ohne Symptome per PCR-Test auf Corona testen zu lassen, ist von der Schulbehörde verlängert worden. Der diesbezügliche Vertrag mit der KV Hamburg gilt nun bis 30. Juni 2021. Anders als die Vorgängerverträge gilt er auch in der Zeit der März-Ferien. Die finanziellen Bedingungen sind unverändert. So rechnen Ärzte für den Abstrich weiterhin die GOP 98243 ab und erhalten hierfür 25 €. Im Laborbereich wurde eine Anpassung der abrechnungsfähigen GOPn erforderlich, da die bisher verwendeten GOPn 12221, 40101 und 32811 auf Bundesebene gestrichen wurden. Im Rahmen des Vertrags sind daher nun die GOPn 12220, 40100 und 32816 vom Labor berechnungsfähig. Die Bewertung bleibt unverändert. Weiterführende Informationen zu diesem Thema sowie die beigefügte Vorlage finden Sie auf unserer Homepage (www.kvhh.net) unter Corona: Informationen für die Praxen – Atteste.


Bitte E-Mail-Adresse mitteilen
Aktuell verändern sich die Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Arbeit vor allem im Hinblick auf die Corona-Pandemie in einem noch nie dagewesenen Tempo. Die sehr kurzfristige Zulassung der Ärzte zum Impfen ist ein neuerliches Beispiel hierfür. Solche Informationen müssen sofort an Sie weitergegeben werden. Aus diesem Grund ist die Nutzung des E-Mail-Versandes immer wichtiger geworden. Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse uns noch nicht mitgeteilt haben sollten, bitten wir Sie herzlich – in Ihrem eigenen Interesse – dies nun nachzuholen. Bitte senden Sie eine E-Mail an die Adresse telegramm@kvhh.de. Vielen Dank.


Homepage beachten
Bitte beobachten Sie regelmäßig die veröffentlichten Informationen auf unserer Homepage unter „Corona- Informationen für Praxen“, insbesondere den Newsfeed, sowie die dort veröffentlichte Übersicht zu den geltenden Abrechnungsbestimmungen (Schlagwort: „Abrechnung und Vergütung“).


Amtliche Veröffentlichung
Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter der Rubrik „Recht und Verträge / Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes
bekannt gegeben:
 Verteilungsmaßstab – Rettungsschirm Fachärzte Quartal 4/2020
 2. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab ab dem 01.01.2021
Hinweis: Verträge
 Honorarvereinbarung für das Jahr 2021 (Hinweis: Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt. Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).)

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/8/1/6/6/81662edfcc935cc2e594e59ddf75f6fef3ebe202/Nr-4-Stand-21-02-19.pdf

Medizin erklärt: Strahlentherapie bei Brustkrebs | Strahlentherapeut Dr. med. Jürgen Heide

Interview mit Dr. Jürgen Heide, Strahlentherapie Harburg und Bergedorf

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau. Fast 70 000 Frauen erkranken in Deutschland jährlich, Männer sind wesentlich seltener betroffen. Meistens wird die Erkrankung ohne Tochtergeschwülste diagnostiziert. Es werden dann für die Behandlung fast immer mehrere Therapieverfahren eingesetzt. Operation, Medikamente und Bestrahlung werden kombiniert, um das optimale Ergebnis erzielen zu können.

Für die betroffenen Patientinnen ist die Entscheidung für eine Behandlung oft auch mit Ungewissheit und Ängsten verbunden, insbesondere auch angesichts der hoch-technologisierten Strahlenmedizin. Dieser Artikel soll dazu beitragen, dass Sie mehr über Ihre Erkrankung und deren Behandlung erfahren und sich gemeinsam mit Ihrem Arzt mit ihrer Behandlung möglichst unbefangen auseinandersetzen können.

Warum wird bestrahlt?

Viele Studien haben gezeigt, dass Bestrahlung nach brusterhaltender Operation oder auch nach vollständiger Entfernung der Brust das Risiko eines Wiederauftretens der Erkrankung im Bestrahlungsbereich senkt. Eine Bestrahlung senkt aber auch die Häufigkeit von späteren Tochtergeschwülsten in anderen Organen und erhöht die Überlebenswahrscheinlichkeit.

Was wird bestrahlt?

Nach brusterhaltender Operation wird die komplette Brust behandelt, nach vollständiger, operativer Entfernung einer Brust die Wand des Brustkorbes. Oft werden die Lymphknotenstationen der Region mitbestrahlt. Dabei handelt es sich um die Regionen am Schlüsselbein (supraclavikulär / infraclavikulär), am Brustbein (para-sternal) und manchmal auch die Achsel (axillär).

Wie läuft eine Bestrahlungsserie ab?

Zunächst wird eine Strahlentherapie ausführlich vorbereitet. Patienten und Patientinnen mit einer neu festgestellten Erkrankung werden in einer Konferenz, an der Ärzte verschiedener Fachrichtungen teilnehmen, vorgestellt. Dort wird ein Therapiekonzept gemeinsam abgestimmt.

Wenn Sie sich dann zu der Strahlentherapie vorstellen, führen wir (Ärztinnen oder Ärzte) mit Ihnen ein ausführliches Gespräch über die aktuelle Erkrankungssituation und klären über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten einschließlich eventueller Alternativen zur Bestrahlung und mögliche Therapienebenwirkungen auf.

Wichtig ist dabei für die durchführende Einrichtung, dass alle verfügbaren Vorbefunde wie Röntgenbilder, CT-Aufnahmen, MRT-Aufnahmen, Operations- und Pathologieberichte sowie Ergebnisse feingeweblicher Untersuchungen vorliegen. Denn nur dann ist es möglich, ein vollständiges Bild über die Art Ihrer Erkrankung zu erhalten und einen optimalen Behandlungsplan zu erstellen. In dem Gespräch, zu dem Sie sich gern von einem Angehörigen begleiten lassen können, besteht für Sie selbstverständlich die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

An das Gespräch schließt sich eine sorgfältige Vorbereitung der Bestrahlung an, die es erlaubt, die Bestrahlungsregion so genau zu lokalisieren, dass eine optimale Dosis exakt dort gegeben wird, wo es notwendig ist. Auf diese Weise können wir gleichzeitig umliegendes, gesundes Gewebe wie Lunge und Herz bestmöglich schonen. In einem ersten Schritt dieser Bestrahlungsplanung lagern wir unsere Patienten mit Hilfe spezieller Hilfsmittel so auf dem Behandlungstisch, dass eine bequeme und gut reproduzierbare Lage gewährleistet ist. Im Anschluss wird eine Computertomographie durchgeführt. Zur Orientierung auf der Haut werden Markierungen von den zu bestrahlenden Regionen mit abwaschbaren Farbstiften angebracht, damit wir später am Bestrahlungsgerät die Felder bei jeder Behandlung präzise einstellen können. Aus dem Grund müssen die Markierungen für die gesamte Dauer der Behandlung sichtbar auf der Haut bleiben.

Die Bestrahlung

Die Behandlungsserie wird über 3 – 6 Wochen täglich von Montag bis Freitag durchgeführt. Die Zahl der Bestrahlungssitzungen richtet sich nach Ihrem Alter, tumor- und gewebespezifischen Faktoren. Die tägliche Sitzung dauert in der Regel rund 10 bis 15 Minuten, wobei die reine Bestrahlungszeit nur zwei bis fünf Minuten pro Tag beträgt. Die übrige Zeit wird für Positionierung und Einstellung benötigt.

Während einer Behandlungsserie finden mindestens einmal pro Woche Gespräche mit der/dem betreuenden Ärztin/Arzt statt, in denen Sie eventuell auftretende Be-schwerden ansprechen können.

Nach der Behandlungsserie werden Sie von Ihrem Hausarzt und Fachärzten weiter betreut. Zusätzlich bieten auch Strahlentherapeuten Nachsorgeuntersuchungen an.

Welche Nebenwirkungen treten auf?

Eine Bestrahlung der Brust, auch mit Lymphknotenstationen, ist für fast alle Patientinnen sehr gut verträglich. Die Brust kann nach einigen Sitzungen etwas anschwellen, die Haut rötet sich oft im Verlauf der Behandlungsserie. Wird der Lymphabfluß mitbestrahlt, können meist nur moderate Schluckschmerzen auftreten.

Die Brust kann sich auch langfristig etwas verhärten, Hautveränderungen wie leichte Pigmentierung oder die Neubildung von kleinen Blutgefäßen in der Haut sind eher von kosmetischer Bedeutung. Langfristige Schäden an Lunge und Herz sind heute sehr selten.

Unter Chemo-, Hormon- und Strahlentherapie können Tumorpatienten eine Leistungsschwäche und Müdigkeit entwickeln, die manchmal auch mit einer Depression einhergehen kann. Hierauf kann man mit einer regelmäßigen sportlichen Aktivität günstigen Einfluss nehmen. Bekannt ist heute, dass Patientinnen, die regelmäßig Sport treiben, besser auf Chemotherapie und Bestrahlung ansprechen, die Therapie besser vertragen und das Risiko eines Wiederauftretens der Erkrankung senken.

Dr. med. Jürgen Heide
Facharzt für Strahlentherapie und Palliativmedizin, Strahlentherapie Harburg und Bergedorf
Beisitzer im ÄrzteNetz Hamburg

die Darstellung auch bewegter Strukturen. So schafft es die sog. Cardio-MRT das schlagende Herz darzustellen und Veränderungen der Herzmuskulatur und seiner Durchblutung zu erkennen. Trotz der technischen Fortschritte und immer hochauflösenderer Bilder ist auch für die Kernspintomographie die Gabe von Kontrastmittel (über eine Vene) oftmals nötig, um die jeweilige Fragestellung dezidiert zu beantworten und die Diagnose so einzugrenzen, dass anhand des Untersuchungsergebnisses eine klare Weiterbehandlung möglich ist. Ob und in welchem Umfang ein Kontrastmittel gegeben werden muss, prüft der Radiologe fallbezogen. Die Liegezeit im Kernspintomographen / MRT beträgt etwa 10 – 25 Minuten, je nach untersuchter Region. Patienten mit Implantaten wie beispielsweise Herzschrittmachern können nicht immer im MRT untersucht werden. Bei der Terminvereinbarung sollte also der zugehörige Implantatsausweis vorliegen. CT – Computertomographie Wozu braucht es noch das CT, die „kurze Röhre“, bei so viel Fortschritt in der Kernspintomographie? Auch die Computertomographie behält ihren Stellenwert in der modernen Diagnostik. Die CT ist die modernste Form der Röntgenuntersuchung und ermöglicht ebenfalls hochauflösende und dreidimensionale Bilder, auch größerer Körperabschnitte und dies bei wesentlich kürzerer Untersuchungszeit: in der Regel beträgt die Liegezeit im Gerät weniger als 5 Minuten. Die CT ist somit insbesondere für Notfalluntersuchungen geeignet, beispielsweise zum Ausschluss von Blutungen. Aber nicht nur dort. Eine Domäne der Computertomographie ist die Lungendiagnostik. Die CT ermöglicht hier eine detaillierte Darstellung des Lungengewebes und seiner feinen Strukturen. Auch ist es bei verschiedenen Fragestellungen zur Untersuchung des Bauchraumes angezeigt, eine Computertomographie durchzuführen, beispielsweise beim sog. Tumorstaging; hier können in einer Untersuchung die Lunge und der gesamte Bauchraum erfasst werden. Überall dort, wo eine klassische Röntgenuntersuchung des Knochens nicht ausreicht um eine Fraktur (Knochenbruch) so darzustellen, dass die Therapie entsprechend geplant werden kann, kommt auch hier Computertomographie zum Einsatz. Insbesondere bei der Planung von Operationen und auch nach erfolgten Operationen ist die Computertomographie eine wichtige Methode. Neben der Cardio-MRT leistet auch die Computertomographie einen wichtigen Beitrag zur Herzdiagnostik und ermöglicht eine Darstellung der Herzkranzgefäße. Auch die Computertomographie kommt häufig nicht ohne Kontrastmittel aus. Wie bei der Kernspintomographie wird der Radiologe die Indikation zur Kontrastmittelgabe und zur​