Rundschreiben der KV Nr. 9: Impfen in den Praxen beginnt, Impfung in Schwerpunktpraxen, keine Sonderregelung zu Gründonnerstag
Corona: Impfen in den Praxen beginnt endlich
Nach massiven Interventionen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Kassenärztlichen Vereinigungen ist nun endlich grünes Licht gegeben worden für das Impfen in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Erfreulicherweise ist es gelungen, den Aufwand in den Praxen recht überschaubar zu halten. Auch sind die Preise für die Impfleistungen realitätsnäher als manch anderes Impfhonorar.
Das Wichtigste in Kürze:
– Die Impfkampagne in den Praxen beginnt in der Woche nach Ostern. Die Impfstoffe werden am Dienstag, 6. April, oder am Mittwoch, 7. April, in die Praxen geliefert.
– Das Impfen gegen das SARS CoV-2-Virus wird abgewickelt, wie Sie es beispielsweise von der Influenza-Impfung her kennen: Sie bestellen in Ihrer Apotheke mittels Muster 16 (bitte geben Sie als Kostenträger das Bundesamt für Soziale Sicherung an), diese liefert den Impfstoff aus. Da anfänglich nicht sehr viel Impfstoff zur Verfügung steht, erfolgt der Bestell- und Lieferrhythmus wöchentlich.
– Die erste Lieferung ist von der Höhe her festgesetzt. Jeder Arzt, der Impfstoff bestellt, erhält maximal 18 Impfdosen. Ab der 15. Woche können die Bestellmengen gewählt werden, es kann aber sein, dass die Auslieferung quotiert werden muss, wenn mehr bestellt wurde, als die Apotheken liefern können.
– Sie erhalten als Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer. Die Aufbereitung („Rekonstitution“) und die Verarbeitung dieses Impfstoffes erfordern große Aufmerksamkeit und Sorgfalt. Bitte informieren Sie sich eingehend über die Verarbeitungsschritte und die Verimpfungszeiten, und üben Sie mit Ihrem Praxispersonal den Umgang. Wir werden Ihnen hierzu auch noch ein Webinar anbieten.
– Zum Impfen berechtigt ist jede Ärztin und jeder Arzt. In den ersten Wochen wird allerdings nur sehr wenig Impfstoff zur Verfügung stehen, sodass es angezeigt ist, in diesen Zeiten den Hausarzt-Praxen das Impfen zu überlassen. Ab der letzten April-Woche soll die Menge der Impfstoffe spürbar steigen, sodass dann auf breiterer Front geimpft werden kann.
– Auch für das Impfen in den Praxen gilt die Priorisierung der Impfverordnung. Das bedeutet, dass zunächst die über 80jährigen Menschen geimpft werden sollen, vor allem jene, die weder in einem Heim wohnen noch in das Impfzentrum kommen konnten bzw. können. Wenn diese Patientengruppe versorgt wurde, können gemäß Priorität 2 folgende Personengruppen eingeladen werden: über 70jährige sowie Patienten mit bestimmten Indikationen. Bei allen Impfberechtigten können Sie jeweils zwei enge Kontaktpersonen mitimpfen. Die Kontaktpersonen werden Ihnen vom Impfling benannt; sie müssen keine Überprüfung oder Ähnliches vornehmen. Die aktuellen Priorisierungsgruppen finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg unter www.hamburg.de/corona-impfung/.
– Es ist sehr wichtig, dass Sie alle zur Verfügung gestellten Impfdosen in der betreffenden Woche verimpfen. Hierzu dürfen Sie nötigenfalls auch von der Priorisierung abweichen. Bitte legen Sie sich keinen Impf-Vorrat an – was beim BioNTech-Impfstoff auch fachlich nicht möglich wäre.
– Die Impflinge werden von Ihnen individuell eingeladen. Wir werden in den Medien unablässig darauf hinweisen, dass sich die Menschen nicht von sich aus an die Praxen wenden sollen. Zur Einladung der Impflinge können Sie ein Online-Tool der KV Hamburg nutzen, das den Prozess für Sie deutlich erleichtert.
– Diese Impfung ist keine GKV-Leistung. Impfberechtigt sind alle Personen, gleichgültig, ob sie gesetzlich oder privat oder gar nicht krankenversichert sind. Auch Privatversicherte werden also aus dem Kontingent geimpft, das Sie von der Apotheke erhalten, es muss von diesem nicht abgeholt werden.
– Die Aufklärung und Einwilligung des Impflings erfolgt wie bei einer Influenza-Impfung: Bei Menschen, die bei Ihnen in Behandlung sind, genügt der Eintrag in Ihrer Patientenkartei, bei unbekannten Impflingen ist von diesem ein Einwilligungsbogen zu unterzeichnen.
– Sie erhalten für eine Impfung als Honorar 20 Euro; lehnt der Impfling nach Beratung eine Impfung ab, erhalten Sie für diese Beratung 10 Euro. Impfen Sie während eines Hausbesuches, sind zusätzlich 35 Euro abrechenbar; impfen Sie weitere Personen während dieses Hausbesuches, erhalten Sie hierfür jeweils 15 Euro zusätzlich zur Impfung. Abgerechnet wird mit je einer Ziffer für die Erst- und für die Zweitimpfung, jeweils versehen mit einem Suffix, das den verwendeten Impfstoff kennzeichnet. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen Ihrer Quartalsabrechnung. Eine Quotierung dieser Honorare findet nicht statt.
– Dem RKI sind täglich die verimpften Dosen zu melden. Hierfür stellen wir Ihnen über unser Online-Portal ein -Tool zur Verfügung, in dem Sie lediglich die Summe der verimpften Dosen eintragen müssen. Die eigentliche Impf-Surveillance erfolgt dann später über Ihre Abrechnung, aus der wir die Daten, die das RKI benötigt, herausziehen und gesammelt melden. Sie erhalten in den nächsten Tagen per Post weitere Informationen. Wir haben Ihnen ein umfangreiches Informationspaket zusammengestellt mit schriftlichen Informationen und Erklärfilmen. Die Zugangsdaten werden Ihnen in dem Schreiben mitgeteilt. Zudem steht Ihnen ein Team von Expertinnen für alle Fragen um das Impfen zur Verfügung, das Sie unter hamburg.impft@kvhh.de erreichen können. Wir sind sehr froh, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nun endlich in die Impfkampagne einbezogen werden. Wir glauben fest daran, dass dies der entscheidende Schritt ist, um eine hohe Durchimpfungsrate und damit ein Ende der Pandemie-bedingten Einschränkungen erreichen zu können. Einzige Voraussetzung ist, dass die Industrie ihre Lieferzusagen einhält. Jetzt kann das KV-System ein weiteres Mal seine Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen. Gerade in Hamburg stehen die Ärztinnen und Ärzte von Anbeginn an vorderster Front der Pandemie-Bekämpfung. Sie werden es auch am Ende der Pandemie mit großem Erfolg tun. Hierfür vielen Dank!
Corona: Impfung in Schwerpunktpraxen bleibt im alten System
Trotz des nunmehr unmittelbar bevorstehenden Ausrollens der Impfkampagne in die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bleibt die Vereinbarung
der KV Hamburg mit der Sozialbehörde zum Impfen in den fachärztlichen Schwerpunktpraxen in Kraft. Die Dialyse-Zentren sowie onkologischen und pulmologischen Schwerpunktpraxen erhalten weiterhin die Impfdosen aus dem Impfzentrum. Dies gilt so lange, bis der impfberechtigte Patientenkreis durchgeimpft ist.
Keine Sonderregelungen zum Gründonnerstag
Nach dem Hin und Her der Politik bleibt der Gründonnerstag (1.4.21) ein normaler Arbeitstag und damit auch ein normaler Praxistag. Es gelten keinerlei Sonderregelungen. Sollten Sie also an diesem Tag Ihre Praxis schließen, denken Sie bitte daran, Ihren Patienten eine Vertretung zu benennen. Der bloße Hinweis auf den Arztruf Hamburg (116117) reicht nicht aus.
Bescheinigung für PoC-Antigen-Schnelltest
Wenn Sie bei einem Patienten einen PoC-Antigen-Schnelltest durchführen, dann sind Sie verpflichtet, das Ergebnis dieses Tests schriftlich zu bescheinigen. Wir haben hierfür eine Vorlage auf unserer Homepage zur Verfügung gestellt, die Sie gerne nutzen können. Sie finden die Vorlage unter www.kvhh.net, „Corona Informationen für die Praxen“, Themenschwerpunkt „PoC Antigen-Test“.