Rundschreiben der KV Hamburg Nr. 16: Johnson & Johnson Impfstoff, Impfpriorisierung in der Praxis, RKI-Dokumentation, KIM Kostenerstattung
Corona: Doch kein Johnson & Johnson – Menge bleibt aber
In der kommenden Woche wird nun doch kein Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen®) ausgeliefert. Gleichwohl bleibt es insgesamt bei der zugesagten Menge von ca. drei Millionen Dosen bundesweit, was ca. 70.000 Dosen für Hamburg bedeutet. Die Lieferungen von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Vaxzevria (AstraZeneca) werden entsprechend erhöht.
Bitte beachten Sie hierzu:
– Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis Dienstag, 27.4. um 12.00 Uhr eingereicht sein.
– Bestellt werden können 36 Dosen (6 Vials) COVID-19-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und 50 Dosen (5 Vials) COVID-19-Impfstoff Vaxzevria® von AstraZeneca
– Es soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens 18 bis 24 Dosen von BioNTech/Pfizer und mindestens zehn Dosen von AstraZeneca erhält.
– Sie können Impfstoff-spezifisch bestellen. Wenn Sie dabei die Höchstbestellmenge eines Impfstoffes unterschreiten, dürfen Sie die Differenz aber nicht bei der Bestellmenge eines anderen Wirkstoffes aufschlagen.
– Die Auslieferung an die Praxen erfolgt Montagnachmittag (3. Mai).
Corona: Priorisierung flexibel handhaben!
Viele Ärztinnen und Ärzte berichten darüber, dass es sehr zeitaufwendig und mitunter auch erfolglos ist, Patienten strikt nach der Impfpriorisierung zu Impfen einzuladen. Sehr häufig seien die Angesprochenen bereits geimpft oder hätten einen Termin im Zentrum oder bei einem anderen Arzt. Bitte beachten Sie, dass die aktuellen Priorisierungsvorgaben der Sozialbehörde für Arztpraxen nicht gelten. Versuchen Sie, Ihre Patientenklientel so gut es geht entsprechend der Impfverordnung zu priorisieren. Zudem gestattet die Impfverordnung Abweichungen, wenn dies für eine zügige Verimpfung notwendig ist. Ein Verimpfen aller gelieferten Impfstoffe und ein zügiger und effizienter Impffortschritt sind in jedem Fall sicherzustellen.
PCR-Bestätigungstest auch nach positivem Laien-Antigentest
Die Sozialbehörde hat nochmal klargestellt, dass neben positiven Antigentests in den Testzentren auch nach positiven Laien-Antigentests (Selbsttest) ein Anspruch auf PCR-Bestätigungstest besteht. Ein positiver Befund eines LaienAntigentests muss lediglich glaubhaft gemacht werden. Die Beauftragung erfolgt ausschließlich über das OEGD-Formular und die Abrechnung über die Testverordnung. Für den Abstrich kann die GOP 88310 in Ansatz gebracht werden.“
Corona: RKI-Dokumentation nicht vergessen!
Bitte denken Sie daran, die tagesaktuelle Dokumentation an das RKI vorzunehmen. Sie ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung für das Impfen. Die Dokumentation ist sehr aufwandsarm, sie besteht nur aus der Meldung weniger Summenzahlen. Sie erfolgt über eine Maske, die im Portal der KVH aufrufbar ist. Wie Sie an die KBV-ImpfDoku kommen, haben wir im Folgenden noch einmal dargestellt.
Corona: So kommen Sie zum ImpfDoku-Programm
Bitte melden Sie sich dazu ins SafeNet (= Sichere Netz der KVen, SNK) über den Link https://portal.kvhh.kv-safenet.de mit Ihren KVHH-Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) an. Mit dem Link www.ekvhh.de – über den viele Praxen ihre Online-Abrechnung abgeben – geht dies nicht! Der Link ins SafeNet funktioniert nur auf Rechnern, die über den Konnektor an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Sollte das Portal dennoch nicht zu erreichen sein, sollten Praxen in der Management-Oberfläche des Konnektors die Option „Bestandsnetz“ aktivieren. Wie die Konfiguration der Bestandsnetze im Konkreten erfolgt, kann dem Handbuch des jeweiligen Konnektorherstellers entnommen werden. Betroffene Praxen können natürlich auch den jeweiligen TI-Anbieter (tlw. auch PVS-Hersteller) um Hilfe bitten. Die Problematik mit der Schnittstelle zwischen Konnektor und KV-Safenet kann erfahrungsgemäß schnell am Telefon behoben werden. Die Eingabe erfolgt im Onlineportal unter dem Menü > Impfen > Impfdoku (RKIMeldung)
KV erstattet Kosten für eHealth-Konnektor
Mit dem Update auf den eHealth-Konnektor sowie den passenden Modulen in der Praxissoftware halten Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP) Einzug in die Praxen. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendigen Komponenten aktiviert haben. Um die festgelegten Pauschalen zu erhalten, setzen Sie in dem Quartal, in dem mindestens eines der Module (eMP und/oder NFDM) betriebsbereit ist, bei mindestens einem Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 96700 für die Finanzierung an. Damit bestätigen Sie verbindlich die Betriebsbereitschaft gegenüber der KV Hamburg. Dann zahlen wir Ihnen die Ihnen zustehenden Pauschalen aus. Ein erneutes Ansetzen der GOP 96700 ist in einem Folgequartal nicht erforderlich.
KV erstattet Kosten für KIM
Der Fachdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ermöglicht innerhalb der TI eine sichere digitale Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern und Kostenträgern im deutschen Gesundheitswesen – zum Beispiel eArztbrief, eAU und eRP. Als Praxisinhaber haben Sie Anspruch auf die Erstattung der Kosten im Rahmen der TI-Finanzierung, sobald Sie der KV Hamburg anzeigen, dass Sie die notwendige Komponente aktiviert haben. Um die festgelegten Pauschalen zu erhalten, setzen Sie in dem Quartal, in dem KIM betriebsbereit ist, bei mindestens einem Behandlungsfall bei jeder Ihrer Betriebsstätten (auch Nebenbetriebsstätten) die Pseudo-GOP 96701 für die Finanzierung an. Damit bestätigen Sie verbindlich die Betriebsbereitschaft von KIM gegenüber der KV Hamburg. Dann zahlen wir Ihnen die Ihnen zustehenden Pauschalen aus. Ein erneutes Ansetzen der GOP 96701 ist in einem Folgequartal nicht erforderlich.