KVHH Telegramm Nr. 28: Corona: Impfstoffmenge – neue IK – App für digitalen Impfausweis; ePA: System-Komponenten bestellen – Erstattung der Pauschalen

Corona: Impfstoff unlimited, aber…

Erstmals gibt es keine Mengengrenze bei der Bestellung von Impfstoffen. Allerdings ist dies der Ferienzeit geschuldet und nicht einer Erhöhung der zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge. Für die Woche vom 5. bis 11. Juli sinkt die Menge an Comirnaty®, es steigt die Verfügbarkeit von Vaxzevria®, Janssen® ist nach wie vor nicht bestellbar.

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty® unbegrenzt
    • Vaxzevria® unbegrenzt
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis Dienstag, 29.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein.

Aufgrund der unsicheren Lage kann es sein, dass die tatsächlich ausgelieferte Menge unter den Bestellgrenzen liegt. Das Bundesgesundheitsministerium hat ausdrücklich daruaf hingewiesen, dass im Herbst ausreichend Vaxzevria®-Impfstoff für die Zweitimpfungen zur Verfügung stehen wird.

Corona: Neues IK für die Impfstoff-Bestellung

Ab 1. Juli gibt es bei der Impfstoff-Bestellung ein neues Institutions-Kennzeichen (IK) für den Kostenträger. Auf den Bestellrezepten ist dann das IK 103609999 anzugeben. Das neue IK ist in der Regel ab Juli im Praxisverwaltungssystem hinterlegt.

Corona: App für digitalen Impfausweis freigeschaltet

Für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate als QR-Code gibt es mehrere Lösungen. Sollte Ihr PVS-Anbieter die Funktion in Ihrem System noch nicht integriert haben, können Sie die Web-Anwendung des RKI nutzen. Die Anwendung steht den Praxen in Hamburg ab sofort zur Verfügung. Sie wird über die KV Hamburg angesteuert.

Allerdings sind einige technische Voraussetzungen nötig, die Sie (gegebenenfalls per Fernwartung) mit Ihrem Techniker einstellen müssen.

  1. Zugang zum KV-SafeNet und zur Telematik-Infrastruktur (TI) über einen TI-Konnektor: Dazu muss die Konfiguration des Praxisnetzwerkes angepasst werden. Es muss eine Route für das Netzwerk „100.102.0.0/15“ mit Ziel auf die IP-Adresse des TI-Konnektor eingerichtet werden.

ACHTUNG Wenden Sie sich mit dieser Einstellung an eine fachkundige Person, z. B. von Ihrem Praxissystemhaus. Die KV Hamburg kann diese Einstellung nicht vornehmen.

Weitere Voraussetzungen:

2. Aktueller Webbrowser (Google Chrome ab V90, Microsoft Edge ab V90 oder Safari ab V14) ACHTUNG: der Browser Firefox sowie der Internet Explorer werden aktuell nicht unterstützt.

3. Aktuelles Betriebssystem (Windows 10, MacOS 11.2.2 oder Linux Kernel 5.11)

4. Möglichst aktueller Laserdrucker zum Drucken des QR-Codes

Sind alle Einstellungen vorgenommen, können Sie sich unter https://web.impfnachweis.info an der Web-Anwendung mit den Zugangsdaten für das Online-Portal der KV Hamburg anmelden. Es sind die gleichen Zugangsdaten wie für die Übermittlung der Quartalsabrechnung. Sie benötigen kein neues Kennwort!

In der Web-Anwendung dokumentieren Sie den Impfstatus und laden den QR-Code herunter bzw. drucken diesen direkt aus.

Das RKI hat eine bebilderte „Schritt-fü-Schritt-Anleitung“ bereitgestellt:

https://www.digitaler-impfnachweis-app.de/impfzertifikat-ausstellen

ePA: Bis 30.6. alle System-Komponenten bestellen!

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Bundesärztekammer habenmit dem Bundesgesundheitsministerium das Verfahren zur Vermeidung von Regressen im Rahmen der ePA-Einführung zum 1.7.21 abgestimmt. Hintergund sind die Lieferschwierigkeiten für die hierzu notwendigen Komponenten. Die Ärzte sollen nicht mit Regressen in Haftung genommen werden, wenn die Hersteller nicht rechtzeitig liefern.

Nach dem Kompromiss wird ein Regress in keinem Fall verhängt, wenn folgendes bis zum 30.6. bestellt wurde:

  • Elektronischer Heiberufeausweis
  • Update des Konnektors
  • Update des Praxisverwaltungssystems

Die fristgerechten Bestellungen müssen bei der Einreichung der Abrechnung für das 3. Quartal 2021 nachgewiesen werden. Zur Regess-Vermeidung reicht die Bestellung aus, die Komponenten müssen noch nicht geliefert sein.

ePA: Pauschalen werden unbürokratisch erstattet

Für die Kosten der Installierung der Komponenten zur elektronischen Patientenakte ist eine Erstattung vorgesehen. Die KV Hamburg hat einen unbürokratischen Auszahlungsprozess vorbereitet, bei dem automatisch durch das PVS in der eingereichten Abrechnungsdatei die Anspruchsberechtigung durch Kennzeichnung eines entsprechenden KVDT-Feld nachgewiesen wird. Einreichung von Rechnungen oder das Ansetzen einer GOP sind nicht notwendig.

Erstattet werden folgende Beträge lt. TI-Finanzierung

(https://www.kbv.de/media/sp/Uebersicht_TI_Finanzierung.pdf)

Amtliche Veröffentlichung

Auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg www.kvhh.de wird unter der Rubrik „Recht und Verträge / Amtliche Bekanntmachung“ Folgendes bekanntgegeben:

  • 8. Nachtrag vom 20.05.2021 zur Satzung vom 01.07.2009

Die Satzungsänderung wurde gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB V von der Aufsichtsbehörde genehmigt.

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/5/4/9/7/5497709efa8aa554870734ed8a0dc335da61a365/Nr-28-Stand-21-06-25.pdf

KVHH Telegramm Nr. 27: Corona: Impfstoffmenge – Aufklärungsbögen – Prio-Atteste; digitaler Impfausweis – ePA-Kürzung

Corona-Impfstoffmenge: same procedure…

Weiter nur wenig Bewegung bei der Menge der Impfstofflieferungen – aber wenigstens in die richtige Richtung. Für die Woche vom 28. bis 4. Juli steigen die Impfstoffmengen des BioNTech- und des AstraZeneca-Wirkstoffes leicht an. Weiterhin wird es keinen Jansse®-Impfstoff (Johnson & Johnson) geben.

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty®: maximal 60 Dosen (10 Vials)
    • Vaxzevria®: maximal 40 Dosen (4 Vials)
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 22.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein.

Aufgrund der unsicheren Lage kann es sein, dass die tatsächlich ausgelieferte Menge unter den Bestellgrenzen liegt oder die Lieferung sogar ganz ausfällt. Aus dem Grund bleiben wir bei der Empfehlung, dass Sie erst dann Impftermine vereinbaren sollten, wenn Sie den tatsächlichen Lieferumfang kennen.

Corona: Neue Aufklärungsbögen

Das Robert-Koch-Institut hat die Aufklärungsbögen für die SARS CoV 2 -Impfungen überarbeitet. Bitte nutzen Sie nur noch diese Bögen. Sie sind erhältlich auf der Internet-Seite des RKI (www.rki.de – Covid 19 und Impfen – Aufklärungsbögen)

Corona: Weiter Verwirrung um den digitalen Impfausweis

Die Ausstellung des Zertifikats zur Erstellung eines „digitalen Impfnachweises“ ist nach wie vor mühsam und unübersichtlich. Einzelene PVS-Hersteller haben diese Funktion bereits integriert, bei den meisten wird dies wohl erst mit dem Juli-Update ausgeliefert.

Die Ausstellung über eine spezielle APP ist in Hamburg noch nicht möglich, weil sie noch nicht in das Portal der KV Hamburg integriert werden konnte. Wir rechnen damit, dass dies bis Ende Juni geschehen sein wird.

Eine Übersicht über die Honorare für die Ausstellung des Impfzertifikats:

  • Vergütung für Impfzertifikat für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden:
    • Ausstellung eines Impfzertifikats über die App der KV: 6 Euro (GOP 88350)
    • Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems: 2 Euro (GOP 88351)
    • Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn die Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifiakt für die Erstimpfung erstellt hat: 6 Euro (GOP 88353)
  • Impfzertifikat für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden:
    • Ausstellung eines Impfzertifikats: 18 Euro (GOP 88352)

Die Abrechnung ist nur für die EU-weit gültigen Impfzertifikate mit QR-Code möglich. Die Nutzung von Angeboten anderer Hersteller kann nicht abgerechnet werden.

ePA-Kürzung:

Die KBV appelliert an Vertragsärzte und -psychotherapeuten, bis Ende Juni einen elektronischen Heilberufsausweis und die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte notwendigen Komponenten zu bestellen, damit ihnen keine Sanktionen drohen.

Die KBV hat in einem Brief an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf die fehlenden technischen Voraussetzungen hingewiesen und ein Aussetzen der Sanktionen eingefordert. Mittlerweile hat das BMG bstätigt, dass die Sanktionierung nicht gelten sollte, wenn die ePA-Komponenten vor dem 1.Juli 2021 von Vertragsärzten und-psychotherapeuten bei einem Anbieter bestellt sind. Sie werden bei der Einreichung der Abrechnung des dritten Quartals 2021 augefordert, die termingerechte Bestellung der ePA-Komponenten zu bestätigen.

Corona: Prio-Atteste sind jetzt Privatleistungen

Die Stadt hat entschieden, im Impfzentrum die ehemalige RKI-Priorisierung weiter anzuwenden. Dies bedeutet für Menschen mit Vorerkrankungen, dass sie ein Attest eines Arztes vorlegen müssen. Die ausstellung dieses Attestes kann aber nicht mehr über die KV Hamburg abgerechnet werden, weil diese Möglichkeit in der Impf-Verordnung gestrichen wurde. Will ein Patient ein solches Attest ausgestellt bekommen, können Sie dies privat in Rechnung stellen.

Quelle https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/f/3/6/3/f363570da591cee2f3f69dd8755681df1a0591db/Nr-27-Stand-21-06-18.pdf:

ÄrzteNetz aktuell: unser neuer Fortbildungstag für Ärzt:innen

In diesem Jahr wird das ÄrzteNetz zum ersten Mal einen Fortbildungstag für Ärzt:innen veranstalten, zu dem wir Sie alle, Mitglieder und Nicht-Mitglieder herzlich einladen möchten. Viele von Ihnen haben es unsere wöchentlichen Newsletter bestimmt schon entnommen, aber wir möchten es nicht versäumen, Sie auf verschiedenen Kanälen darüber zu informieren. Der Fortbildungstag wird am 23. Oktober 2021 im Lindner Park-Hotel Hagenbeck stattfinden und 9 spannende Vorträge von namhaften Kolleg:innen beinhalten. Genauere Infos sowie das Anmeldeformular und unser Programm finden Sie hier www.aerztenetz-hamburg.de/aerztenetz-aktuell

Freuen Sie sich auf einen Tag unter Kolleg:innen und viel Zeit für fachlichen Austausch.

KVHH Telegramm Nr. 26: Impfstoffmenge steigt leicht; Wirkstoff für Zweitimpfung exakt bestellen; Verwirrung um den digitalen Impfausweis; Impfstoffbestellung bei Praxisschließung; TSS: Patienteninfos austauschen

Corona: Impfstoffmenge steigt leicht – aber kein Janssen®-Wirkstoff

Nur wenig Bewegung bei der Menge der Impfstofflieferungen. Für die Woche vom 21. bis 27. Juni sind ein wenig mehr Impfstoffe des BioNTech-Wirkstoffes avisiert, die Vakzine von AstraZeneca bleiben ins etwa auf dem Niveau der Vorwoche. Ärgerlich ist, dass Janssen® (Johnson & Johnson) überhaupt nicht zur Verfügung stehen wird.

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty®: maximal 30 Dosen (5 Vials)
    • Vaxzevria®: maximal 20 Dosen (2 Vials)
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 15.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein.

Aufgrund der unsicheren Lage kann es sein, dass die tatsächlich ausgelieferte Menge unter den Bestellgrenzen liegt oder die Lieferung sogar ganz ausfällt. Aus dem Grund bleiben wir bei der Empfehlung, dass Sie erst dann Impftermine vereinbaren sollten, wenn Sie den tatsächlichen Lieferumfang kennen.

Corona: Wirkstoff für Zweitimpfung exakt bestellen

Das bundesgesundheitsministerium hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung darauf hingewiesen, dass die für die aktuelle Woche georderte Menge an Impfstoff für die Zweitimpfung implausibel hoch ist. Offenbar haben viele Praxen aus Furcht, sie könnten nicht ausreichend Impfstoff erhalten, mehr bestellt, als nötig gewesen wäre.

Wir bitten Sie, die Menge der Impfstoffe für Zweitimpfungen exakt an Ihren Bedürfnissen auszurichten. Sonst besteht die Gefahr, dass die Zusage, Zweitimpfungsbestellungen in jedem Fall einzuhalten, ins Leere läuft.

Corona: Verwirrung um digitalen Impfausweis

Durch missverständliche Äußerungen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Eindruck vermittelt, als könne der digitale Impfausweis bereits jetzt in Arztpraxen ausgestellt werden. Er hat diese Äußerung mittlerweile relativiert, denn es ist aktuell noch nicht mögllich, einem Impfling den QR-Code für den digitalen Nachweis mitzugeben.

Nach wie vor sind folgende Regelungen vorgesehen:

  • Wenn der Impfling in Ihrer Praxis geimpft wurde, hat er ein Recht auch auf Ausstellung des digitalen Impfausweises
  • Impflinge, die nicht in Ihrer Praxis geimpft wurden, haben dieses Recht nicht. Sie können den digitalen Impfausweis auch für diese Menschen erstellen, können es aber auch ablehnen. Die Impflinge können verwiesen werden an eine Apotheke oder – wenn sie im Impfzentrum geimpft worden waren – an das Kundencenter der Stadt in der Messe, Halle A 4.
  • Der digitale Impfausweis kann erstellt werden über eine Web-Applikation oder direkt aus dem Praxisverwaltungssystem. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem PVS-Hersteller, ob er diese Schnittstelle anbietet.
  • Als Honorare wurden festgelegt:
    • Digitaler Impfpass aus dem PVS: 2 Euro
    • Digitaler Impfpass aus der Web-App: 6 Euro
    • Digitaler Impfpass bei fremden Impflingen: 18 Euro

Die Honorare werden über die KV abgerechnet (Einzelheiten teilen wir noch mit) und vom BAS erstattet. Sie gelten also für alle Impflinge, gleichgültig welchen Versichertenstatus sie haben, und sind unbudgetiert.

Nach Darstellung der KBV haben die großen Praxisverwaltungshersteller angekündigt, die „interne“ Lösung bis zum 1.7. sicherstellen zu können. Genauere Informationen hierzu wird es aber erst in der kommenden Woche geben. Noch steht nicht fest, wann die App zur Verfügung steht, die für die Generierung des QR-Codes ebenfalls genutzt werden kann. Das Ministerium hat eine „Projekthomepage“ eingerichtet, in der sukzessive alle weiteren Informationen eingestellt werden (https://digitaler-impfnachweis-app.de).

Corona: Hinweise zur Impfstoffbestellung bei Praxisschließung

Zweitimpfungen können bei Praxisschließungen, also wegen Urlaub, in der Vertretungspraxis durchgeführt werden. So kann der jeweils empfohlene Impfabstand eingehalten werden.

Für die Bestellung des Impfstoffes bei kollegialer Vertretung empfehlen die KBV und die Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA) folgendes Vorgehen:

  • Der Vertreter bestellt die Zahl der Impfstoffdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Er verwendet dazu ein gesondertes Formular (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.
  • Der Vertretungsarzt bestellt den Impfstoff für die eigenen Patienten auf einem separaten Rezept. Die Bestellung dieser Impfstoffdosen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für dne Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.

Bei einer vorübergehenden Praxisschließung, zum Beispiel wegen Urlaub, kann der Arzt die Impfstoffbestellung auch schon früher als an dem Dienstag in der Aotheke einreichen.

TSS: Bitte Patienteninfos austauschen

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1.Januar 2020 die Terminservicestelle unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 erreichbar ist. Die alten Telefonnummern, über die die TSS vorher zu erreichen war, wurden nun abgeschaltet. Wir möchten Sie bitten, veraltetes Infomaterial für Patienten – sollten Sie dieses noch in der Praxis haben – auszutauschen. Über den Link https://www.kvhh.net/de/praxis/infomaterialbestellung.html können Sie jederzeit kostenfrei aktuelle Infos bestellen.

Quelle:https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/9/9/1/f/991f0278fdef0069faf2861acb05175b32a78f69/Nr-26-Stand-21-06-11.pdf

KVHH Telegramm Nr. 25: Impfstoffmenge schwankt; Impf-Etikette einhalten; neue DMP-Teilnahmeformulare

Corona: Impfstoffmenge schwankt auf niedrigem Niveau

Weiterhin gibt es keine Verlässlichkeit bei der Lieferung des Covid-19-Impfstoffes. Für die kommende Woche (14. bis 20. Juni) bleibt die Menge des BionTech-Wirkstoffes in etwa auf dem Niveau dieser Woche, während die Vakzine von AstraZeneca und Johnson & Johnson nur in geringerer Menge zur Verfügung stehen. Deshlab gilt erstmals auch für den Johnson & Johnson-Wirkstoff eine Obergrenze.

Im Einzelnen gilt:

  • Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwendigen Dosen Comirnaty® und Vaxzevria® bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“.
  • Für Erstimpfungen können Sie bestellen:
    • Comirnaty®: maximal 24 Dosen (4 Vials)
    • Vaxzevria®: maximal 20 Dosen (2 Vials)
    • Janssen®: maximal 25 (5 Vials)
  • Die Impfstoffe werden spezifisch bestellt.
  • Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis morgen Dienstag, 8.6., um 12.00 Uhr eingereicht sein.

Aufgrund der unsicheren Lage kann es sein, dass die tatsächlich ausgelieferte Menge unter den Bestellgrenzen liegt oder die Liefrung sogar ganz ausfällt. Aus dem Grund bleiben wir bei der Empfehlung, dass Sie erst dann Impftermine vereinbaren sollten, wenn Sie den tatsächlichen Lieferumfang kennen.

Angesichts dieser Rahmenbedingungen haben Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigung Hamburg massive Kritik an der Impfstrategie derBundesregierung geübt. Es sei kontraproduktiv, in einer solchen Situation mit der Aufhebung der Impf-Priorisierung ein Signal zu setzen, als könne sich nun jeder impfen lassen. Hinzu komme die zusätzliche Impfmöglichkeit für Jugendliche ab 12 Jahren mit Comirnaty® sowie die Impfung durch Betriebs- und Privatärzte. Es würden also weitere Impflinien und -möglichkeiten eröffnet, die alle nur mit sehr eingeschränkten Ressourcen arbeiten könnten. Die seit Wochen immer wieder geschürte Hoffnung auf eine in Kürze bevorstehende Impfstoff-Flut wirke mittlerweile nicht mehr glaubhaft.

Corona: Impfs-Etikette einhalten!

Aus gegebenen Anlässen sei an dieser Stelle an ein paar Selbstverständlichkeiten erinnert:

Wer impft, ist auch für die Zweitimpfung verantwortlich

Es ist unkollegial uns gegenüber dem Impfling unfair, ihn zur Zweitimpfung an andere Ärzte oder an das Impfzentrum zu verweisen. Selbst wenn sich eine Praxis entscheidet, aus der Impfkampagne auszusteigen, bleibt die Verantwortung für die Zweitimpfung bei ihr.

Ausnahme: wenn die Zweitimpfung nicht möglich ist. Angesichts der schwankenden Imofstoffmengen ist es offenbar in einigen Praxen vorgekommen, dass noch nicht einmal ausreichende Impfstoff für die Zweitimpfungen vorhanden war. Wenn die Impfung aus Termingründen nicht verschoben werden kann, kann in diesen Ausnahmefällen der Impfling zur Zweitimpfung an das Impfzentrum verwiesen werden. Er kann dort ohne Termin geimpft werden, wenn der Arzt auf dem Privatrezept bescheinigt, dass die Zweitimpfung aus unvermeidlichen Gründe nicht hat in der Praxis stattfinden können.

Wer impft, muss auch aufklären

Es ist unkollegial und unredlich, den Impfling zur Aufklärung an seinen Hausarzt zu verweisen. Aufklärung und Impfung gehören in dieslebe Verantwortung. Dies gilt auch für Betriebsärzte. Sollten Impflinge zur Aufklärung an eine Praxis verwiesen werden, bitten wir u einen Hinweis.

Wer impft, muss auch dokumentieren

Ein Impfling hat das Recht, die Impfung sowohl in seinem gelben Impfpass als (demnächst) auch online dokumentiert zu erhalten. Dies gehört zum Leistungsumfang der Impfung und kann nicht verweigert werden.

Corona: Bedingungen für digitalen Impfausweis stehen

In der ab heute gültigen neuen Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium die Rahmenbedingungen für die ausstellung des digitalen Impfausweises festgelegt:

  • Wenn der Impfling in Ihrer Praxis geimpft wurde, hat er ein Recht auch auf Ausstellung des digitalen Impfausweises
  • Impflinge, die nicht in Ihrer Praxis geimpft wurden, haben dieses Recht nicht. Sie können den digitalen Impfausweis auch für diese Menschen erstellen, können es aber auch ablehnen. Die Impflinge können verwiesen werden an eine Apotheke oder – wenn sie im Impfzentrumgeimpft worden waren – an das Kundencenter der Stadt in der Messe, Halle A 4.
  • Der digitale Impfausweis kann erstellt werden über eine Web-Applikation oder direkt aus dem Praxisverwaltungssystem. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem PVS-Hersteller, ob er diese Schnittstelle anbietet.
  • Als Honorare wurden festgelegt:
    • Digitaler Impfpass aus dem PVS: 2 Euro
    • Digitaler Impfpass aus der Web-App: 6 Euro
    • Digitaler Impfpass bei fremden Impflingen: 18 Euro

Wann diese Funktionen verfügbar sein werden, steht noch nicht fest. Das Ministerium hat angekündigt, die notwendigen Freigaben von RKI und BSI bis Ende Juni zu erhalten.

Corona: Genesene benötigen PCR-Test für digitalen Impfausweis

Um als Genesene von den Regelungen der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung profitieren zu können, benötigen Genesene als Genesenen-Nachweis einen positiven PCR-Test. Nur damit gelten ehedem Infizierte im Zeitraum zwischen 28 Tagen und 6 Monaten nach der Infektion als noch immun. Genesene, deren Infektion länger zurückliegt, benötigen nur eine einzige Boosterimpfung zum Vollschutz.

Bei vielen ehemals Infizierten wurde jedoch kein PCR-Test durchgeführt. Ohne PCR-Test (oder einen anderen Test weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikatitionstechnik) gibt es jedoch keine Möglichkeit, die stattgehabte Covid-19-Infektion rechtssicher nachzuweisen. Auch ein Antikörpertest wird nicht anerkannt. Damit gelten solche Patienten im Sinne des RKI nicht als Genesene.

IT-Regress zum 1. Juli abgeschwächt

Das bundesgesundheitsministerium weigert sich standhaft, die für den 1. Juli gesetzlich festgelegten Honorar-Sanktionen für Praxen, die nicht ePA-fähig sind, zu streichen. Dabei werden die notwendigen elektronischen Heilberufeausweise nur sehr zögerlich ausgeliefert.

Immerhin hat das Ministerium jetzt zugesichert, dass eine Praxis, die unverschuldet zum 1. Juli nicht angeschlossen sein kann, unter Umständen von dem Honorar-Regress ausgenommen wird. Dies soll dann der Fall sein, „wenn die erfoderlichen Komponenten vor dem 1.7.2021 verbindlich bestellt wurden“, wie es in einem Brief an die KBV heißt.

Mit anderen worten: Ein Regress ist ausgeschlossen, wenn der E-Heilberufeausweis bis zum 1.7. 2021 verbindlich ausgestellt wurde. Der KV Hamburg wurde zugesichert, dass die Ausweise auch für Psychotherapeuten noch um Juni bestellbar sein werden. Über die Einzelheiten des Nachweises werden wir in Kürze informieren.

Web-Shop: Neuer Kooperationspartner – geänderte Verpackungseinheiten

Die Web-Shop Verwaltung erfolgt seit dem 01.06.2021 durch einen neuen Kooperationspartner. die Belieferung der Praxen erfolgt künftig durch UPS. Bitte beachten Sie, dass sich die VErpackungsgrößen geändert haben. Die Stückzahl der einzelnen Schutzmaterialien je Verpackungseinheit finden Sie im Web-Shop unter „Bestellung von Schutzmaterialien“.

Neue DMP-Teilnahmeformulare für Versicherte seit 01.04.2021

Seit dme 01.04.2021 gibt es ein neies indikationsübergreifendes DMP-Teilnahmeformular für Versicherte. Dieses ersetzt alle bisherigen DMP-Teilnahmeformulare. Das neue Formular ist beim PAV bestellbar. Alte Formulare können noch bis Endes des Jahres aufgebraucht werden.

Quelle: https://www.kvhh.net/de/presse-1/publikationen/telegramme-2021.html