Aktuelles zur Gesundheitspolitik – Streichung der Neupatientenregelung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es reicht!!
Der Einsatz der Kassenärztinnen und -ärzten sowie deren Mitarbeiter:innen, ob niedergelassen oder im Krankenhaus, hat in den vergangenen Jahren erschwerend unter Coronabedingungen stattgefunden. Die Art und Weise, wie das Personal im Gesundheitswesen gearbeitet hat, wurde von der Bevölkerung sogar durch tägliches Beifallklatschen gewürdigt. Aber die Coronaprämien gingen nur an einen ausgewählten Personenkreis in Krankenhäusern und Pflegeheimen und wurden im niedergelassenen Bereich oft von den Praxisinhaber:innen aus der eigenen Tasche gezahlt, um die Mitarbeiter:innen zu entlohnen und zu motivieren. Aufgrund der starken Auslastung unserer Praxen und der damit verbundenen langen Wartezeiten für die Patient:innen war das TSVG am 11.5.2019 in Kraft getreten. Mit dieser Maßnahme sollten den Ärzt:innen finanzielle Freiräume geschaffen werden, um mehr Patient:innen behandeln zu können. Durch eine extrabudgetäre Vergütung sollten die Niedergelassenen zur Mehr-Arbeit motiviert werden. Dieses Konzept war gut und richtig und hat zu einer deutlichen Verbesserung der Versorgung von Kassenpatient:innen geführt.
Außerdem soll in diesem Jahr bei den Budget-Verhandlungen gerademal eine Steigerung von 2% durch die Krankenkassen gezahlt werden, nachdem in den vergangenen Jahren lediglich Null-Runden in der Vergütung galten. Bei den massiv gestiegenen Energie- und Personalkosten ist das ein wirklich schlechter Witz. Zumal der Staat im öffentlichen Dienst teilweise zweistellige Lohnsteigerungen vereinbart, ebenso wie die Gewerkschaften in anderen Arbeitsbereichen. Dadurch wird es für uns immer schwerer, gute Mitarbeiter:innen zu gewinnen, da in Pflege und Gesundheitswesen immer noch deutlich schlechter gezahlt wird als im Verwaltungsbereich. Die jetzige Absicht, uns weiter finanziell herunterzuregulieren, bei gleichzeitig 10%-iger Inflationsrate zeigt, dass es an Verständnis und Realitätsgefühl unseres Gesundheitsministers mangelt, wenn er jetzt die Neupatientenregelung mit ihrer extrabudgetären Vergütung streichen möchte, um die leeren Kassen der Krankenkassen auszugleichen. Das wäre so ähnlich, als wenn einem Fabrikarbeiter der Lohn gekürzt wird, um die gestiegenen Energiekosten seines arbeitgebenden Betriebes auszugleichen. Was soll das?
Wir sollten endlich – so wie in jedem anderen Beruf auch – einen berechtigten, fair ausgehandelten Lohn für geleistete Arbeit erhalten ohne Budgetierung oder Quotierung. Deshalb helft mit, schließt Eure Praxen am Mittwoch, den 5.10.2022 und nehmt stattdessen die Fortbildung für Niedergelassene wahr: „Der Notfall in der Praxis – die Praxis als Notfall„.
Herzlichst Ihr und Euer
Andreas Schüßeler im Namen des Vorstands