KVHH Telegramm Nr. 29: Corona: Impstoff weiter unbegrenzt – Impfstoff für Vaxzevria®-Zweitimpfung bestellen – Digitaler Impfausweis auch für Genesene; AOK-Vertrag zur Früherkennung geändert

Corona: Impfstoff weiter unbegrenzt – auch wieder Janssen®

Auch für die Impfungen in der Woche vom 12. bis 18. Juli sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und AstraZeneca unbegrenzt bestellbar. Zudem ist auch wieder Impfstoff von Johnson & Johnson (Janssen®) verfügbar. Auch für diesen gibt es kein Bestell-Limit, allerdings ist die zur Verfügung stehende Menge vergleichsweise gering, so dass realistischerweise nur mit einem Vial pro Arzt gerechnet werden kann.

Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis Dienstag, 6.7., um 12.00 Uhr eingereicht sein. Für die Zweitimpfungen können Sie alle notwenigen Dosen bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür wie gewohnt ein gesondertes Rezept mit dem Vermerk „Zweitimpfung“. Zur Frage der Zweitimpfung nach Vaxzeveia®-Erstimpfung beachten Sie bitte folgende Nachricht.

Corona: Impfstoff für Vaxzevria®-Zweitimpfung bestellen

Die STIKO hat überraschend angekündigt, ihre Empfehlung für die Zweitimpfung von Menschen, die bei der ersten Impfung Vaxzevria® erhlaten haben, ändern zu wollen. Danach soll den Betroffenen bereits vier Wochen nach der Erstimpfung die zweite Impfung mit einem mRNA-Wirkstoff gegeben werden. Bitte bestellen Sie für die in Ihrer Praxis betroffenen Personen den Impfstoff über das „Zweitimpfung“-Rezept.

Natürlich ist es auch weiterhin möglich, die Zweitimpfung mit Vaxzevria® vorzunehmen und den hierfür empfohlenen Abstand von zwölf Wochen einzuhalten. Ab August soll den Arztpraxen neben Comirnaty® auch der mRNA-Wirkstoff von Moderna zur Verfügung stehen.

Corona: Digitaler Impfausweis auch für Genesene

Auch von einer Covid-Erkrankung genesene Menschen können sich nun einen digitalen Impfausweis ausstellen lassen. Die Vergütung erfolgt analog dem System des Ausstellens eines Zertifikats nach einer Impfung:

  • Ausstellung eines COVID-19-Genesungszertifikats: 6,00 Euro (GOP 88370)
  • Ausstellung eines COVID-19-Genesungszertifikats – automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems: 2,00 Euro (GOP 88371)
  • Antigen-Test zur Eigenanwendung Überwachung eines Antigen-Tests zur Eigenanwendung: 5,00 Euro (GOP 88314)

Zur Ergänzung noch die Vergütung des Impfzertifikats für Personen, die in der eigenen Praxis geimpft wurden:

  • Ausstellung eines Impfzertifikats über die App der KV: 6 Euro (GOP 88350)
  • Ausstellung eines Impfzertifikats automatisiert mit Hilfe des PVS-Systems: 2 Euro (GOP 88351)

Vergütung des Impfzertifikats für Personen, die nicht in der eigenen Praxis geimpft wurden:

  • Ausstellung eines Impfzertifikats (jeweils für 1. und 2. Impfung, sofern die Ausstellung nicht innerhalb eines Quartals erfolgt): 18 Euro (GOP 88352)
  • Ausstellung eines Impfzertifikats für die Zweitimpfung, wenn die Praxis in demselben Quartal bereits das Zertifikat für die Erstimpfung erstellt hat: 6 Euro (GOP 88353)

AOK-Vertrag zur Früherkennung geändert

Zum 1.7.2021 wurde mit der AOK Rheinland/Hamburg ein Vertrag über ergänzende Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen geschlossen. Teilnahmeberechtigt sind Allgemeinmediiner, hausärzlich tätige Internisten sowies praktische Ärzte. Die Leistungen dürfen nur nach Genehmigung, die bei der KV Hamburg zu beantragen ist, erbracht werden. Nach Genehmigungserteilung werden dem Arzt die Teilnahmeerklärungen für Versicherte von der AOK zur Verfügung gestellt.

Den vollständigen Vertragstext und Teilnahmeanträge für Ärzte finden Sie auf unserer Homepage:

www.kvhh.de → Praxis → Recht & Verträge → Amtliche Bekanntmachungen

Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/3/d/8/7/3d87b68253eb2d80dcaea638d0b52ab0eaae1466/Telegramm%20Nr%2029.pdf