Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Ärztenetz,

die Herz-CT hat sich in den letzten Jahren zu einem unverzichtbaren Werkzeug in der Diagnostik der koronaren Herzerkrankung entwickelt. Insbesondere die SCOT-HEART-Studie, die ISCHEMIA-Studie und die DISCHARGE-Studie haben dazu beigetragen, dass mit dem GBA-Beschluss vom 18.1.2024 die Herz-CT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurde.
Mit dem Beschluss des erweiterten Bewertungsausschusses vom 11.12.2024 ist nun seit dem 1.1.2025 die Durchführung einer Herz-CT bei gesetzlich Versicherten möglich. Hier möchten wir Sie über die möglichen Indikationen und Besonderheiten bei der Durchführung und  Anmeldung informieren.

Die Herz-CT ist eine nicht-invasive bildgebende Methode, die es ermöglicht, die Koronararterien präzise darzustellen. Hierbei werden aufgrund des geringen Größe und der Bewegung der Koronararterien im Vgl. zur CT anderer Organe besondere Ansprüche sowohl an die räumliche als auch an die zeitliche Auflösung der CT-Scanner gestellt. Die Radiologische Allianz hat sich hierbei frühzeitig für die Installation von sog. Dual-Source-CTs neuester Generation entschieden, um diesen besonderen Anforderungen Rechnung zu tragen.

Trotzdem kann es sinnvoll ein, auch die patientenseitigen Voraussetzungen medikamentös mit Betablocker und Nitrospray zu optimieren. Dies geschieht individuell vor Ort unmittelbar vor der CT-Untersuchung. Aber auch ohne die Möglichkeit einer zusätzlichen Gabe von Betablockern oder Nitrospray –  beispielsweise bei Kontraindikationen – kann eine Herz-CT durchgeführt werden.

Die Herz-CT liefert hierbei nicht nur die Information, ob eine koronare Herzkrankheit vorhanden ist und in welchem Ausmaß (Stenosegrad), sondern liefert gleichzeitig noch wichtige individuell-prognostische Informationen über das kardiovaskuläre Risiko, ob also beispielsweise sog. Hochrisikoplaques vorhanden sind. Die standardisierte Befundung auf der Basis der anerkannten CAD-RADS Einteilung übermittelt die Informationen komprimiert und trotzdem in sehr gut verständlicher Form.

Der GBA-Beschluss deckt zwei Indikationen zur Durchführung einer Herz-CT ab:

  1. Die Verdachtsdiagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit (cKHK) mit einer intermediären Vortestwahrscheinlichkeit (VTW) zwischen 15 % und 85 %. Zur Abschätzung der VTW stellen wir auf der Seite www.herz.hamburg weitere Informationen bereit.
  2. Die Durchführung der CCTA ist im Zusammenhang mit einem bereits geplanten operativen Eingriff am Herzen unabhängig von der Feststellung oder
    Behandlung einer cKHK zum Ausschluss einer cKHK medizinisch notwendig.

Zusätzlich definierte der Beschluss wichtige qualitätssichernde Kriterien, die von der Radiologischen Allianz als von der Deutschen Röntgengesellschaft zertifiziertes Zentrum für kardiovaskuläre Bildgebung bereits seit langen mehr als erfüllt werden.

Der erweiterte Bewertungsausschuss stellt weitere Anforderungen an die Prozesstruktur. Für die Durchführung eines Herz-CTs ist hier insbesondere erwähnenswert, dass auf dem Überweisungsschein die Vortestwahrscheinlichkeit inkl. Bestimmungsmethode angegeben sein muss. Die Abschätzung der VTW ist über die Informationsseite www.herz.hamburg möglich.

Die Radiologische Allianz bietet die Herz-CT neu seit dem 1.1.2025 am Standort Quartier 21 für gesetzlich Versicherte und schon seit vielen Jahren am Standort Rathausmarkt für privat Versicherte an.

Die Anmeldung von Patienten ist unter 040 325552-108 für gesetzlich Versicherte und 040 325552-101 für privat Versicherte möglich.

Wir hoffen, dass dieser Überblick Ihnen einen Einblick in die Entwicklungen und die Bedeutung des Herz-CTs gibt. Weitere Informationen finden Sie ebenfalls unter www.herz.hamburg.

Bei Fragen oder für weiterführende Informationen steht Ihnen das Herz-Team mit Professor Dr. Nähle und Dr. Peller (Standort Rathausmarkt) und Dr. Schulz und Dr. Loesaus (Standort Quartier 21) unter herz@radiologische-allianz.de zur Verfügung.