WIR MÖCHTEN, DASS UNSERE
PATIENTEN GUT INFORMIERT
SIND!

Patienten haben ein Recht immer gut informiert zu sein. Ob Heilmethoden oder Datenschutz, Gesundheitsvorsorge oder Telemedizin. Hier erfahren Sie mehr zu aktuellen Themen.
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ELEKTRONISCHE PATIENTEN-AKTE (EPA): IHRE DIGITALE GESUNDHEITSAKTE

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte ist die persönliche digitale Gesundheitsakte für Patient: innen, in der Sie ihre persönlichen Gesundheits- und Behandlungsdaten ablegen und verwalten können.

Wozu dient sie?

Die ePA soll die Vernetzung und Kommunikation zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen verbessern, indem sie Patientinnen und Patienten ermöglicht, ihre Dokumente wie Diagnosen, Laborbefunde, Röntgenbilder und andere Informationen  mit ihren Ärztinnen und Ärzten zu teilen.

Wie bekomme ich die ePA?

Gesetzlich Krankenversicherte können inzwischen eine App mit elektronischer Patientenakte herunterladen, die Arztpraxen dann mit aktuellen Behandlungsdaten befüllen.

Wichtig!

Die ePA ist ein freiwilliges Angebot. Patient: innen haben die volle Kontrolle über ihre Daten.

Weitere Informationen zur ePA finden Sie hier.

Die wichtigsten Vorteile der ePA auf einen Blick

  • Vorteil Nr. 1
    Der Einblick in Ihre ePA bringt mehr Durchblick beim Arzt.

    Die ePA stärkt Ihre Rechte als Patientin und Patient: Wichtige Gesundheitsdaten liegen zukünftig digital vor. Sie können diese jederzeit und wo Sie möchten einsehen. So können Sie etwa Befunde in Ruhe durchgehen und beim nächsten Arzttermin gezielt Rückfragen stellen. Dadurch sind Sie in Zukunft noch besser über Ihre Gesundheit informiert.

  • Vorteil Nr. 2
    Ihre Ärztin hat Ihre Medikamente sofort auf dem Schirm.

    Die ePA wird – dank einer Verknüpfung mit dem E-Rezept – für Sie eine automatisiert erstellte digitale Übersicht mit Ihren Medikamenten enthalten. Das unterstützt den gesamten Prozess von der Verschreibung bis zur Abgabe eines Arzneimittels und kann ungewollte Wechselwirkungen verhindern – ein Vorteil für Sie, Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt und Ihre Apothekerin bzw. Ihren Apotheker!

  • Vorteil Nr. 3
    Sehen Sie Ihre Krankendaten ein, wo Sie möchten.

    Auf dem Weg in die Praxis noch einmal schnell den letzten Befund checken? Vor dem Besuch in der Apotheke kurz die aktuellen Medikamente überprüfen? In Zukunft geht das: Dank der ePA können Sie mit der ePA-App zu jeder Zeit und ortsunabhängig auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen.

  • Vorteil Nr. 4
    Lästiges Suchen in der Krankengeschichte ist bald Vergangenheit.

    Im Rahmen Ihrer Behandlung können alle beteiligten Leistungserbringer auf die in der ePA gespeicherte Krankengeschichte (z.B. Arztberichte, Befundberichte) zugreifen. Das spart Zeit und erleichtert den Behandlungsprozess erheblich! Auch können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden und die Behandlung bei einem anderen oder einem neuen Arzt erleichtert werden. Dies ist gerade für chronisch kranke Patientinnen und Patienten oder z. B. nach einem Umzug von Vorteil.

  • Vorteil Nr. 5
    Wer Ihre ePA lesen darf, können Sie selbst bestimmen.

    Die Zugänge zu Ihren persönlichen medizinischen Daten verwalten Sie selbst. Sie können jederzeit festlegen und kontrollieren, wer welche Zugriffsrechte hat und diese ändern. Sie können dafür sowohl die kostenfreie App Ihrer Krankenkasse nutzen als auch den Kontakt zu Ihrer Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie keine App nutzen möchten. So können Sie bei Bedarf einzelnen Ärztinnen und Ärzten den Zugriff verweigern, etwa im Falle sensibler bzw. diskreter Gesundheitsdaten.

  • Vorteil Nr. 6
    Arztbriefe, Krankengeschichte und Medikationsliste fließen einfach in Ihre ePA.

    Alle Vorteile der ePA genießen Sie als Versicherte oder als Versicherter in jedem Fall – unabhängig davon, ob Sie die ePA mithilfe der App selbst aktiv nutzen und verwalten. Denn wichtige Gesundheitsdaten fließen zukünftig automatisch in Ihre ePA. Sie müssen nichts weiter tun.

  • Vorteil Nr. 7
    Die Daten in Ihrer ePA sind sicher und geschützt.

    Medizinische Unterlagen, die Sie bislang selbst verwahren mussten, werden zukünftig in Ihrer ePA gespeichert. So wird vermieden, dass diese verloren gehen oder beschädigt werden. Und auch die Datensicherheit ist garantiert: Die Daten sind auf sicheren, in Deutschland stehenden Servern gespeichert – nach höchsten Standards und den europäischen Datenschutzbestimmungen. Außerdem dürfen Informationen aus der ePA immer nur für klar ausgewiesene, legitimierte Zwecke genutzt werden.

  • Vorteil Nr. 8
    Sie können bestimmen, wer Ihre Daten sehen darf.

    Sie können selbst entscheiden, ob Sie anderen Menschen den Einblick in Ihre persönliche ePA ermöglichen. So können Sie, wenn es Ihre Lebenssituation erfordert, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter für die Verwaltung Ihrer ePA benennen – das kann ein Familienmitglied, eine vertraute Person oder auch eine rechtliche Vertretung sein.

Mehr Transparenz für alle- der digitale Bundes-Klinik-Atlas

Mehr Informationen zur Qualität von Kliniken für alle Patientinnen und Patienten.  Zentrales Instrument ist der digitale Bundes-Klinik-Atlas, der nun online gegangen ist. Ein Online-Portal soll Patientinnen und Patienten über Kliniken informieren, inhaltlich gibt es Auskunft über Fachgebiete, Personal, sowie Fallzahlen. Durch diese Übersichten soll es für Patientinnen und Patienten künftig möglich sein, gut informierte Entscheidungen zur Auswahl eines Krankenhauses zu treffen.

Die Daten zu Kliniken sind online abrufbar

Zum Start des Bundes-Klinik-Atlasses können Patientinnen und Patienten unter anderem bereits diese Daten zu den jeweiligen Krankenhäusern abrufen:

  • Fallzahlen insgesamt und je Fachabteilung bzw. je Behandlungsanlass
  • Bettenzahl
  • Pflegekräfte für den gesamten Standort und Pflegepersonalquotienten
  • Notfallstufen
  • ausgewählte Zertifikate

Weitere Daten sollen nach und nach hinzugefügt werden, zum Beispiel Daten zu den Komplikationsraten von Eingriffen, sowie die Zuordnung der Krankenhäuser in Level und Leistungsgruppen werden bereits noch in diesem Jahr folgen.

Finden Sie Ihr Krankenhaus

Hier gelangen Sie zum Bundes- Klinik- Atlas.

DER BUNDES- KLINIK- ATLAS IST AM 17.05.2024 GESTARTET

1. Update 20. Juni 2024: Was ist neu?

Mit einem umfassenden Update haben wir am 20. Juni 2024 die Suchfunktion durch Direkteinstiege („Kacheln“) ersetzt und damit den Bundes-Klinik-Atlas leichter nutzbar gemacht. Seitdem fasst der Bundes-Klinik-Atlas Behandlungs­anlässe in Gruppen zusammen. Für zunächst etwas mehr als 20 wichtige Behandlungs­anlässe werden die Leistungen der Krankenhäuser transparent dargestellt. Ziel ist es, den Bundes-Klinik-Atlas schrittweise um weitere Kacheln zu erweitern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf besonders relevanten und häufigen Erkrankungen und Behandlungen.

2. Update 24. Oktober 2024: Was ist neu?

Seit dem 24. Oktober 2024 stellt der Bundes-Klinik-Atlas mit einem weiteren umfangreichen Update die aktuellsten Fall- und Personal­zahlen der Krankenhäuser aus dem Datenjahr 2023 dar. Im Zuge des Updates haben wir auch die Informationen zu den Notfall­strukturen der Krankenhäuser aktualisiert. Zudem hat sich die Anzahl der Behandlungs­anlässe und Kacheln erweitert. Insgesamt über 25 Behandlungs­anlässe ermöglichen Ihnen jetzt einen einfachen Direkteinstieg zu den Informationen im Bundes-Klinik-Atlas.

Wie funktioniert die Suche über die Kacheln?

Auf der Startseite ermöglichen mehrere Kacheln Patientinnen und Patienten den Direkteinstieg über Begriffe zu Krankheiten oder Organen wie zum Beispiel „Krebs“, „Herz“ oder „Gynäkologie und Geburt“. Dahinter finden Sie einzelne Behandlungs­anlässe wie zum Beispiel Bypass- und Stent-Operationen oder den Einsatz von künstlichen Knie- und Hüftgelenken. Die Auswahl führt Sie jeweils zu einer Ergebnisliste aller Standorte bundesweit, welche diese Behandlung anbieten. Die Ergebnisse sind standardmäßig nach Behandlungsfällen sortiert. Also nach der Häufigkeit der durchgeführten Behandlungen in den Krankenhäusern. Sie können die Sortierung der Ergebnisliste eigenständig anpassen zum Beispiel nach Entfernung. Über die Filterfunktion können Sie zudem weitere Kriterien festlegen. 

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Behandlungsanlässe für die Kacheln?

Die dargestellten Behandlungs­anlässe sind eindeutig definiert und führen zu verlässlichen Ergebnissen. In einem ersten Schritt haben wir Behandlungs­anlässe definiert, die häufig in Krankenhäusern behandelt werden und dadurch besonders relevant sind. Diese Behandlungs­anlässe bilden insgesamt rund 2,9 Millionen Behandlungs­fälle in deutschen Krankenhäusern ab. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Institut für Qualitäts­sicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) entwickeln den Bundes-Klinik-Atlas laufend weiter. Dazu gehört auch, die Internetseite stetig durch neue Kacheln und Behandlungs­anlässe zu erweitern.

Welche Leistungen beinhalten die einzelnen Behandlungsanlässe?

Welche medizinischen Diagnose- oder Behandlungsschlüssel bei einer Suche über die Kacheln benutzt werden, wurde auf Grundlage von Expertinnen- und Expertenwissen ausgewählt. Die hinter den jeweiligen Behandlungsanlässen stehenden Definitionen durch ICD- und OPS-Kodes werden durch ein ergänzendes Handbuch erläutert. Dies können Sie hier abrufen: Handbuch Definitionen.

Welchen Stand haben die Daten und wann werden sie aktualisiert?
Diagramm mit einem Zeitstrahl. Von links nach rechts: Mai 2024 (Start): Fall- und Personalzahlen (InEK 2022), Mindestmengen (sQB Prognosejahr 2024), Notfallstufen (sQB 2022), Zertifikate (2024), 4. Quartal 2024 (Erstes Update): Fall- und Personalzahlen (InEK 2023), Notfallstufen (Krankenhäuser 2024), Zertifikate (2024), 2025 (Weitere Updates): Leistungsgruppen (InEK 2024), Einstufungen (InEK 2024), QS-Daten (IQTIG 2023), Zertifikate (2025), Mindestmengen (sQB Prognose 2024/2025), Fall- und Personalzahlen (InEK 2024)

Im Bundes-Klinik-Atlas werden generell die aktuellsten nutzbaren Daten verwendet und regelmäßig aktualisiert. Aufgrund unterschiedlicher Erhebungs­zeiträume für verschiedene Datenpunkte und Datenquellen können sich die Datenjahre unterscheiden. In der nachfolgenden Übersicht zu geplanten Aktualisierungen finden Sie die Daten je mit Quelle und Erfassungsjahr. Weitergehende Informationen zur Datengrundlage finden Sie hier.

Neuerungen in Arztpraxen ab November 2024! Was heißt das für Patienten!

Zum 1. November 2024 können Ärztinnen und Ärzte eine Blankoverordnung für eine physiotherapeutische Behandlung im Schulterbereich ausgeben. „Mit der Blankoverordnung wird eine neue Versorgungsform in der Physiotherapie eingeführt“

Bei Rücken-, Knie- oder Schulterschmerzen legten bisher die Ärztinnen und Ärzte die Art und Dauer der Therapie fest. Ab November ändert sich das nun. Sie stellen zwar nach wie vor die Diagnose und überweisen dann mit der Blankoverordnung an eine Physiotherapeuten

Die wichtigste Neuerung dabei ist aber die erweiterte Entscheidungsfreiheit für die Therapeutinnen und Therapeuten in der Behandlung. Sie können „Heilmittel, Dauer und Frequenz der Behandlung selbst bestimmen.

Für Patientinnen und Patienten ist die Neuerung ein Vorteil, weil sich die Therapie mit der Blankoverordnung flexibel anpassen lässt. Bedeutet: Wenn ein Patient langsamer Fortschritte macht als geplant, kann die Theoriemethode gewechselt oder angepasst werden, ohne dass ein Folgerezept notwendig ist.

Wichtig für Patientinnen und Patienten: Die Blankoverordnung kann nur in physiotherapeutischen Praxen eingelöst werden, die für die gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen sind.