Rundschreiben der KV Nr 1/2021: Corona-Impfung – Impfstoff, Impfzentrum, Termine
Corona-Impfung: KV-Mitglieder werden stärker eingebunden
Die KV-Mitglieder werden in den kommenden Wochen sukzessive stärker in die Corona-Schutzimpfung einbezogen. Dies wird zunächst für die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen gelten, anschließend aber auch für das Impfzentrum. Auf die Bitte der KV Hamburg, sich als Impfarzt zur Verfügung zu stellen, hatten sich mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzte gemeldet. Um die Terminangebote in eine konkrete Dienstplanung zu überführen, setzt das Impfzentrum eine Dienstplanungs-App ein. Die Ärztinnen und Ärzte wurden von der Personalleitung des Impfzentrums entsprechend informiert und um Registrierung gebeten. Nach erfolgreicher Registrierung können angebotene Schichten in der App gebucht werden. Aus organisatorischen Gründen ist eine Übernahme von Schichten nur auf diesem Weg möglich. Wie bereits angekündigt, werden zunächst nur KV-Mitglieder für die Dienste eingesetzt. Da gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin eine Intensivierung der Impfungen in Alten- und Pflegeheimen notwendig ist, werden verstärkt KV-Mitglieder in Mobilen Teams eingesetzt, die Heimverträge und Dienste angeboten haben.
Zudem beginnen die Zweitimpfungen in der kommenden Woche. Wenn ab dem 25. Januar auch im Impfzentrum die Zweitimpfungen starten, werden auch dort KVÄrzte eingesetzt. Die Verantwortlichen des Impfzentrums hatten beschlossen, zunächst einen Stamm von festangestellten Ärztinnen und Ärzten auszubilden und einzusetzen, damit diese später die KV-Ärzte in die Arbeit einweisen können. Jeder KVArzt, der zum ersten Mal in den Mobilen Teams oder im Impfzentrum Dienst tut, erhält zunächst eine Einweisung bezüglich der Arbeitsweisen der Mobilen Teams und des Impfzentrums, hinsichtlich des Aufklärungsgesprächs sowie des Umgangs mit dem Impfstoff. Dies geschieht entweder vor Ort in den Einrichtungen oder im Impfzentrum.
Corona: So arbeiten die Mobilen Teams
Mobile Teams werden eingesetzt, um den Bewohnern von stationären Alten- und Pflegeheimen sowie den dort tätigen Pflegekräften eine Impfung anbieten zu können. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Impfstoffe gibt die Sozialbehörde vor, das mit der Organisation beauftragte DRK stellt daraufhin – in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Pflegeheim -die Teams zusammen. Sie werden entweder vom DRK oder vom jeweiligen Pflegeheim kontaktiert und um Unterstützung an einem festgelegten Tag gebeten. Die Größe der Teams hängt von der Größe des zu impfenden Heims ab. Ihm gehören Ärzte, MFA und Dokumentationskräfte an. Das Team wird immer unterstützt von medizinischem Fachpersonal, welches bereits eine Schulung im Impfzentrum durchlaufen hat und mit dem Impfstoff vertraut ist. Die zentrale Aufgabe des Arztes besteht in der Feststellung der aktuellen Impffähigkeit und der Aufklärung des Impflings. Die Impfung selbst wird durch die MFA vorgenommen.
Corona: So arbeitet das Impfzentrum
Im Impfzentrum auf dem Messegelände werden bis auf Weiteres 500 Impflinge am Tag geimpft. Dies wird mit den festangestellten Ärzten und MFA bewältigt, die damit auch Erfahrungen und Routine erwerben können für die Einbindung der neu im Impfzentrum tätigen Kräfte. Ab dem 25. Januar kommen noch einmal rund 500 Impfungen am Tag für diejenigen Bürger hinzu, die ihre zweite Impfung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt werden auch den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten Schichten angeboten, die Interesse an einer Mitarbeit im Impfzentrum bekundet hatten. Um einen kontinuierlichen Betriebsablauf zu gewährleisten, können immer nur komplette Schichten (7 bis 14 Uhr, 14 bis 21 Uhr) übernommen werden. Ärzte, die zum ersten Mal im Impfzentrum eingesetzt werden, müssen sich am Mitarbeiter-Eingang (Karolinenstr. 45 – links neben dem Haupteingang der Messe) einfinden und sich dort registrieren lassen. Das Impfzentrum ist vom Landeskriminalamt in eine besondere Gefährdungsklasse eingestuft worden und kann nur mit dieser Akkreditierung betreten werden. Zudem wird in regelmäßigen Abständen ein Corona-Schnelltest durchgeführt. Anschließend erfolgt die Einweisung in den Ablauf der Impfungen, die Aufklärung der Impflinge und den Umgang mit dem Impfstoff. Nach der Einweisung betreut ein Arzt zwei Behandlungszimmer („Impfboxen“), gemeinsam mit einer MFA. Die Impflinge werden nur in das Impfzentrum gelassen, wenn sie eine Bestätigung für den Impftermin vorweisen können. Danach werden sie zu einem Counter gewiesen, wo Personal der Stadt die Impfberechtigung überprüft (dies ist ein hoheitlicher Akt) und die Personaldaten in einen Laufzettel aufnimmt. Anschließend begibt sich der Impfling in einen Wartebereich vor den Impfboxen. In der Impfbox erfolgt die Aufklärung durch den Arzt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Aufklärung mitunter umfangreicher ausfallen kann. Zudem überprüft der Arzt die aktuelle Impffähigkeit des Impflings. Diese quittiert er durch seine Unterschrift auf dem Laufzettel, der Impfling quittiert die Aufklärung. Die eigentliche Impfung führt die MFA durch, sodass der Arzt sich in die zweite Impfbox zum nächsten Impfling begeben kann. Nach der Impfung steht dem Impfling ein Wartebereich zur Verfügung, in dem er zwischen 15 und 30 Minuten verweilen kann. Der Wartebereich ist überwacht, um bei Zwischenfällen sofort eingreifen zu können. Im Hintergrund steht ein ärztlicher Leiter des Impfzentrums zur Verfügung, falls es Zweifelsfragen zu klären gibt. Die ärztlichen Leiter werden durch ein Team von niedergelassenen und ehemals niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gebildet.
Corona: So erhalten Impfärzte ihr Honorar
Die Abrechnung der Arbeit als Impfarzt erfolgt nach der Zahl der geleisteten Stunden. Für einen Dienst in der Woche werden 120 Euro/Stunde gezahlt, für Wochenende und Feiertag 140 Euro/Stunde. Diese Sätze gelten sowohl für die Arbeit im Impfzentrum wie im Pflegeheim. Sollten Sie für die Arbeit in einem Pflegeheim eine eigene MFA mitbringen, so wird Ihnen eine Aufwandsentschädigung von 40 Euro/Stunde je Helferin gezahlt. Auf der Homepage unter Formulare für die Praxis / Anträge, Dokumentationsbögen, Merkblätter steht unter „M“ für Mobile Impfteams ein Formular zur Verfügung, welches Sie bitte zur Abrechnung der geleisteten Stunden im Pflegeheim nutzen. Dort hinterlegen Sie ebenfalls ihre Kontodaten. Das Formular senden Sie bitte unterschrieben per Mail oder Fax an uns – die Adressen sind auf dem Formular hinterlegt. Eine Abrechnung erfolgt zeitnah. Die Abrechnung der Stunden aus dem Impfzentrum erfolgt ebenfalls über die KV Hamburg. Wir bereiten hierfür eine aufwandsarme elektronische Lösung vor. Sie werden rechtzeitig über die Abrechnungsmodalitäten unterrichtet. Die Zahlung des Impf-Honorars führt nicht zu einer „Scheinselbständigkeit“; eine gesetzliche Klarstellung ist auf dem Weg. Auch ist das Honorar nicht umsatzsteuerpflichtig.
Corona: So ist das Impfzentrum organisiert
Das Impfzentrum ist rechtlich eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese hat die KV Hamburg mit dem Aufbau und der operativen Umsetzung des Zentrums betraut. Dies bedeutet konkret, dass die Stadt Hamburg die Mitarbeiter des „Check-in“ stellt, da diese eine hoheitliche Aufgabe erfüllen. Alle anderen organisatorischen Aufgaben sind der KVH übertragen worden – übrigens ist die KVH bundesweit die einzige KV, die in dieser umfänglichen Weise in den Impfprozess eingebunden ist. Die Sozialbehörde stellt alle wichtigen Weichen im Zentrum, vor allem entscheidet sie über die Frage, welche Bevölkerungsgruppe wann zum Impfen eingeladen wird und wieviel Impfstoff für welche Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Nun gehört der Betrieb eines Impfzentrums zum einen nicht zum Sicherstellungsauftrag der KVH, zum anderen kann sie einen Betrieb einer derartigen Größenordnung (bereits jetzt sind über 1.000 Mitarbeiter eingestellt), nicht mit KV-Kräften organisieren. Deshalb hat die KVH eine Reihe von Partnern gewinnen können, die mit uns für die Stadt Hamburg in der Messe arbeiten:
Die „alanta health care“ stellt mit Benjamin Laatzen den Leiter des Impfzentrums. Er ist für alle Fragen verantwortlich mit Ausnahme von medizinischen und pharmazeutischen Themen. „alanta“ hat zudem mit mehreren Managern im medizinischen, pharmazeutischen und IT-Bereich einen Großteil der Aufbauarbeit gestemmt. „alanta“ ist Deutschlands führender Hersteller von Zytostatika und individuellen Arzneimitteln. Sie betreibt auch die Praxisklinik Mümmelmannsberg.
Die „OMR – Ramp 106“ verantwortet den gesamten operativen Bereich: die Ausstattung des Zentrums, Akkreditierung, Personenlenkung, Unterhalt und vieles mehr. Die OMR veranstaltet große Messen und Rock-Festivals, unter anderem das Hard-Rock-Festival in Wacken. Sie koordiniert alle Service-Angebote und die Arbeit der mehreren Sicherheitsfirmen, die im und um das Impfzentrum tätig sind.
Die „Friedrich Karl Schröder GmbH“ stellt den Datenmanager. Dieser organisiert den Datenfluss aus den Impfboxen zur Behörde und zum RKI und organisiert vor allem die Einstellung der Termine zur Buchung per Telefon und Internet. Der Datenmanager ist damit die entscheidende Schnittstelle zur Koordinierung von Impfstoff und Impfterminen.
Die „doctari GmbH“ stellt im Wege der Arbeitnehmerüberlassung Ärzte und MFA für das Impfzentrum und die Mobilen Teams.
Zusätzlich ist ein Callcenter beauftragt. Dorthin werden alle Anrufer weitergeleitet, die über die 116 117 kommen und einen Impftermin buchen möchten. Dies sind nur die wichtigsten Firmen, die im Impfzentrum tätig sind. Eine ganze Reihe weiterer Firmen setzen die Vorgaben um und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
Corona: Die Termin-Situation
Die Zahl der möglichen Impfungen hängt von der Verfügbarkeit des Impfstoffes ab. Aktuell können – kontinuierliche Lieferungen vorausgesetzt – in der Woche rund 16.000 Impfungen mit dem Impfstoff von „BioNTech“ durchgeführt werden, hinzu kommen demnächst wahrscheinlich rund 1.200 Dosen der Firma „Moderna“. Näheres zu beiden Impfstoffen siehe nächste Meldung. Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidenten und er Bundeskanzlerin, bis Mitte Februar die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen durchgeimpft zu haben, liegt der aktuelle Fokus der Impfungen auf den Heimen. Mehr als 20 Teams sind hierfür täglich unterwegs. Es wird versucht, trotz dieses Schwerpunktes eine kontinuierliche Impfleistung von 500 Erstimpfungen im Impfzentrum aufrecht zu erhalten. Dies kann allerdings nur gewährleistet werden, wenn keine Lieferung – die wöchentlich erfolgen soll – ausfällt. Ab dem 17. Januar beginnen die Zweitimpfungen in den Heimen, ab dem 25. Januar im Impfzentrum. Damit würden dann im Zentrum insgesamt ca. 1.000 Menschen täglich geimpft werden können. Weitere Aufstockungen hängen davon ab, ob die Lieferungen der zugelassenen Impfstoffe erhöht werden können.
Corona: Die Impfstoffe
Aktuell wird im Impfzentrum ausschließlich der Impfstoff der Firma „BioNTech“ verimpft. Es handelt sich hierbei um eine neu entwickelte Form eines Impfstoffes. Er bringt mit Hilfe von Botenstoffen eine Information in die Zelle, die einen „Bauplan“ enthält für die körpereigene Bildung von bestimmten Spikeproteinen der (ungefährlichen) Hülle des Coronavirus, das wiederum zur Bildung von Antikörpern gegen das Virus SARS CoV-2 führt. Damit soll die körpereigene Immunisierung erreicht werden, ohne dass es zu stärkeren Komplikationen kommt, die von herkömmlichen Lebend- oder Tot-Impfstoffen her bekannt sind. Der Umgang mit dem „BioNTech“-Impfstoff ist nicht nur heikel, weil er tiefstgefroren (minus 70 Grad) transportiert werden muss, sondern auch, weil er im Handling sehr viel Sorgfalt erfordert. Der Impfstoff muss vor der Verimpfung aufbereitet werden, indem er mit größter Vorsicht mit NaCl vermischt wird. Wenn der Impfstoff aufgezogen ist, muss er innerhalb einer sehr kurzen Zeit (ca. einer Stunde) verbraucht werden. Aus einem Fläschchen lassen sich fünf, bei großer Sorgfalt häufig auch sechs Spritzen ziehen. Die Aufbereitung und Aufziehung des Impfstoffes erfolgt durch angeleitete und erfahrene MFA und PTA. Der ab dieser Woche wohl zur Verfügung stehende Impfstoff von “Moderna“ funktioniert nach demselben System, hat aber den Vorteil, dass er nicht so kühl gelagert (nur –24 Grad) und nicht mit NaCl rekonstruiert werden muss.
Corona: Impfung in den Praxen
Die Impstoffe von „BioNTech“ und „Moderna“ können wegen der dargestellten Aufwände bei Transport, Lagerung und in der Handhabung nicht in Arztpraxen eingesetzt werden. In der EU-Zulassung befindet sich ein Impfstoff von „Astra-Zeneca“. Dieser ist auf herkömmlichem Weg (Vector-Impfstoff) entwickelt worden. Er wäre der erste Impfstoff, der sich auch zur Verimpfung in der Praxis eignet, sobald er in großen Mengen zur Verfügung steht. Die KVen haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung beauftragt, im Rahmen der Impfverordnung Honorare auszuhandeln für die Corona-Schutzimpfung in den Praxen und vor allem für die Beratung in diesem Zusammenhang. Diese Beratungsziffer solle auch dann angesetzt werden können, wenn der Beratende von einer Impfung absieht oder die Impfung anschließend in einem Zentrum durchgeführt wird.
Corona: Termine für Ärzte und die Praxisteams
Die Einstufung der niedergelassenen Ärzte und ihrer Praxisteams in der Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Priorität 2 sorgt für großen Unmut unter den Ärzten. Viele Praxen betreuen Covid-Erkrankte oder mit dem Virus Infizierte und sind er Meinung, sie seien dem gleichen Risiko ausgesetzt wie beispielsweise das Krankenhaus-Personal.Dieses Argument unterstützt die KV Hamburg und hat es in der Politik auch immer wieder vorgebracht,, aber die Entscheidung ist durch die Verordnung gefallen und kann weder durch die KV Hamburg noch durch die Sozialbehörde in Hamburg verändert werden. Die KVH konnte lediglich erreichen, dass Ärzte im Notdienst der KVH (Arztruf Hamburg), die Praxen, die Infektsprechstunden über die KV anbieten, Arztgruppen, die häufig direkt aerosolbildenden speziellen Untersuchungstechniken ausgesetzt sind (RKI Definition) sowie die Dialyse-Zentren vorgezogen werden konnten. Die hierfür zur Verfügung gestellte begrenzte Zahl von Terminen ist mittlerweile komplett vergeben. Die Sozialbehörde wird entscheiden, wann die niedergelassenen Ärzte und ihre Teams Impftermine buchen können. Dies wird von der KV Hamburg organisiert werden und nicht über die 116 117 oder die entsprechenden Internet-Angebote laufen. Wir werden Sie über die Details informieren, sobald die Behörde den Impfbeginn festgelegt hat.
Corona: Weitere Fragen?
Uns erreichen jeden Tag eine Fülle von Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Wir beantworten Sie gerne. Bitte nutzen Sie auch unseren neuen FAQService auf der Website der KV Hamburg unter Corona-Informationen für Praxen/Corona-Schutzimpfung. Falls Sie uns Fragen stellen wollen, können Sie dies gerne unter coronaimpfung@kvhh.de tun. Wir werden bis auf Weiteres die Antworten auch über das KV-Telegramm, das gegebenenfalls in kürzeren Abständen erscheint, zusammenfassen.
Corona: Bitte Test-Termine anbieten
Mit der Schließung des Testzentrums am Hauptbahnhof am 15. Januar werden wir an einem Test interessierte Bürger an Arztpraxen weiterleiten. Dazu ist es erforderlich zu wissen, welche Praxis auch diese Tests anbietet. Diese Praxen bitten wir, uns entsprechende Termine zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung soll wie gewohnt über das Portal der Terminservicestelle laufen.Deshalb bitten wir Sie um die Angabe folgender Termine
Termine für Untersuchung und ggf. Tests von Menschen mit Symptomen (Corona-Test – „Ich habe Symptome“).
Termine für Tests von Menschen ohne Symptome (Corona-Test – „Ich habe keine Symptome“).
Und natürlich die „normalen“ Termine für die Terminservicestelle.
Unter der Bezeichnung „Untersuchung auf Coronavirus“ ist für jeden Arzt in der TSS-Datenbank ein Terminprofil zur Verfügung gestellt. Dieses Terminprofil können Sie nutzen, um Termine für Patienten anzubieten, die symptomatisch sind, sowie für solche, die keine Symptome aufweisen. Die Einstellung dieser Termine erfolgt auf die gleiche Weise, wie die Einstellung der regulären TSS-Termine. Achten Sie jedoch bitte zwingend darauf, dass bei der Termineinstellung die Profile nicht verwechselt werden. Wenn Sie Hilfe bei der Einstellung der Termine benötigen, hilft Ihnen das Infocenter unter der Tel. 22802-900 gern weiter. Anleitungen zum Einstellen finden Sie außerdem auf der Homepage der KV Hamburg unter www.kvhh.net/de/praxis/terminservicestelle
Abgabefrist der Abrechnung
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir darauf hinweisen, dass nur bis zum 31.01.2021 eingereichte Abrechnungen für das Quartal 4/2020 bei der Berechnung des Schutzschirmes und der Honorarauszahlung 4/2020 berücksichtigt werden können. Aus diesem Grund bitten wir Sie, Ihre Abrechnungen in der regulären Frist bis zum 15.01.2021 abzugeben und auf Anträge auf Verlängerung der Abgabefrist so weit wie möglich zu verzichten. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Abrechnungsabteilung gern zur Verfügung.