Rundschreiben der KV Nr. 15: Corona
Corona: Deutlich mehr Impfstoff in erster Mai-Woche
Die Impfkampagne in den Arztpraxen nimmt nun doch schneller Fahrt auf. In der ersten Mai-Woche werden die Lieferungen mit Impfstoff für die Arztpraxen gegenüber dieser Woche verdoppelt. In Hamburg können wir knapp 100.000 Dosen erwarten. Damit ist die Menge groß genug, dass auch Facharztpraxen in die Impfkampagne einsteigen können.
Geliefert werden die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (Comirnaty), AstraZeneca (Vaxzevria) und erstmals auch Johnson & Johnson (Janssen). Den größten Anteil wird Comirnaty stellen.
Bitte beachten Sie hierzu:
- Die Bestellungen müssen bei Ihrem Apotheker bis Dienstag, 27.4. um 12.0 Uhr eingereicht werden.
- Bitte beachten Sie die Höchstbestellmenge pro Arzt:
- COVID-19-Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer 36 Dosen (6 Vials)
- COVID-19-Impfstoff Vaxzevria von AstraZeneca 50 Dosen (5 Vials)
- COVID-19-Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson 15 Dosen (3 Vials)
- Sie können im Rahmen der Bestellmengen Impfstoff-spezifisch bestellen.
- Mindestliefermenge: Es soll sichergestellt sein, dass jeder Arzt mindestens 18 bsi 24 Dosen von BioNTech/Pfizer, mindestens 10 Dosen von AstraZeneca und mindestens fünf Dosen von Johnson & Johnson erhält.
- Auslieferung an die Praxen: Impfstoff von BioNTech/Pfizer und Johnson & Johnson: Montagnachmittag (3. Mai) und AstraZeneca voraussichtlich im Laufe der Woche.
Der Impfstoff von Johnson & Johnson wird mit nur einer Spritze gegeben. Sie brauchen also keinen Zweit-Termin zu vereinbaren.
Bitte denken Sie daran, dass die Priorisierung der Impfverordnung flexibel gehandhabt und sogar ganz ausgesetzt werden kann, wenn es hierfür technische Gründe gibt. Diese können vor allen Dingen darin bestehen, dass ein Verfall der Impfstoffe vermieden werden soll. Aber auch praxisorganisatorische Gründe können ein Abweichen von der Priorisierung begründen.
Corona: Bitte Chargennummer im PVS angeben
Seit dem 1. April 2021 besteht die Verpflichtung, die Chargennummer des verwendeten Covid-Impfstoffes in Ihrem Praxisverwaltungssystem anzugeben. Hierfür wurde ein zusätzliches Feld (Feldkennung 5010) geschaffen, welches ausgefüllt werden muss, sobald eine Corona-Impfleistung in Ansatz gebracht wird.
Um auf dieses Feld zugreifen zu können, ist es ggf. erforderlich, dass Sie Ihr aktuelles Update von Ihrem Softwarehaus eingespielt haben.
Corona: Keine Bescheinigungen durch Psychotherapeuten
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hat mitgeteilt, dass sie nach rechtlicher Prüfung zu der auffassung gekommen ist, dass Psychologische Psychotherapeuten keine Impfbescheinigungen ausstellen dürfen. Diese Bescheinigungen, mit denen Menschen attestiert werden, dass Sie gemäß der Impfverordnung eine priorisierte Impfberechtigung haben, dürfen nur Ärzte ausstellen.
Erreichbarkeit des Online-Portals
Da es aktuell viele Zugriffe auf das Online-Portal gibt, kann es zu Überlastungen kommen. Dies führt wiederum dazu, dass