Rundschreiben der KV Nr. 8: Zweiter Impfstart in den Praxen, TSS: Termine an Osterfeiertagen löschen

Corona: Zweiter Impfbeginn in den Facharztpraxen
Nachdem der ursprüngliche Start des Impfens in Praxen niedergelassener Ärzte durch die Aussetzung des AstraZeneca-Impfstoffes bereits gestoppt werden musste, als er noch gar nicht richtig begonnen hatte, wurde nun heute der zweite Anlauf unternommen. Die Impfungen unmittelbar wiederaufnehmen konnten die Dialyse-Zentren, in den nächsten Tagen schalten sich die onkologischen und pulmologischen Schwerpunktpraxen hinzu. Die zur Verfügung gestellte Menge an Impfdosen ist recht gering, weil AstraZeneca die avisierten Liefermenge deutlich gekürzt hat.


Corona: Impfbeginn in den Hausarztpraxen noch offen
Der „Impfgipfel“ der Bundeskanzlerin mit den Länder-Chefs hat zwar beschlossen, die Hausarztpraxen in die Impfkampagne einzubeziehen, allerdings wirft der Beschluss für die Umsetzung viele Fragen auf, die noch geklärt werden müssen. Der Beschluss sieht vor, nach Ostern die Impfung in den Hausarztpraxen zu starten. Jede Praxis soll pro Woche 20 Impfdosen bekommen – also zwei Fläschchen („Vials“) AstraZeneca-Impfstoff. Der Vertrieb sol auf dem herkömmlichen Weg über die Apotheke geschehen. Die Ärzte sind bei der Einladung der Patienten an eine Priorisierung gebunden, die von der sozialbehörde festgelegt werden soll.

Die Politik verlangt, dass die zugewiesenen Impfdosen unmittelbar verimpft werden sollen – ob sich dies angesichts des nicht geringen Aufwands zur Verimpfung der SARS CoV-2-Vakzine realisieren lässt, ist noch nicht absehbar. Offen ist auch, ob es einen Bestellprozess vom Arzt zum Apotheker geben wird und ob nicht abgeforderte Fläschchen dann anderweitig vergeben werden können.

Die KV Hamburg wird die Hausärzte im Impfprozess jedenfalls nach Kräften unterstützen. So kann die KV den einladungs- und Terminierungsprozess inklusive der Zusendung wichtiger Unterlagen zur Aufklärung und Einwilligung organisieren. Alles hierzu Notwendige wid den Praxen – neben vielen anderen Informationen – in einem „Starterpaket“ übermittelt werden, sobald die Einzelheiten feststehen.

Für Auskünfte stehen wie unter der E-Mail-Adresse Hamburg.impft@kvhh.de zur Verfügung. Bitte beachten Sie aber, dass aktuell -wie dargestellt- noch viele Fragen offen sind. wir melden uns sofort, wenn die Dinge klarer werden.

Terminservicestelle (TSS): Termine an Oster-Feiertagen löschen
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Terminservicestelle weisen darauf hin, dass in der Datenbank des eTS quer durch alle Fachrichtungen leider versehentlich auch Termine für die gesetzlichen Feiertage der bevorstehenden Osterfestes eingestellt sind. Dies betrifft den Karfreitag, 02.04.2021, sowie Ostermontag, den 05.04.2021.

Bitte überprüfen Sie Ihre eingestellten TSS-Termine nochmals in Hinblick auf gesetzliche Feiertage und löschen diese Termine zeitnah, bzw. legen diese um.

Bei Buchung eines Dringlichkeitstermine telefonisch über die TSS kann im Telefonat noch eingegriffen werden, jedoch stehen die Termine auch zur Selbstbuchung durch die Patientinnen und Patienten über die Webseite zur Verfügung. Hier fällt dann ggf. erst kurzfristig zum Termin auf, dass der TErmin so gar nicht stattfinden kann.


Quelle: https://www.kvhh.net/_Resources/Persistent/3/d/0/6/3d063538b5e4ce65afa8ba2eb7feaa5fdc4196cc/Nr-8-Stand-21-03-22.pdf