Rundschreiben der KV vom 06. April

Schutzausrüstung wird ab Donnerstag ausgeliefert

Ab Donnerstag kann die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Schutzausrüstung an Hamburger Vertragsärzte und –psychotherapeuten ausliefern. Es handelt sich um Schutzmasken, die die KVH selbst gekauft hat (und die auch geliefert wurden) sowie um Desinfektionsmittel, die das Hamburger Unternehmen Beiersdorf der KV gespendet hat. Hierfür hat die KV dem Unternehmen im Namen aller KV-Mitglieder herzlich gedankt. Die Lieferung erfolgt bezirksweise an alle Ärzte und Psychotherapeuten. Der Plan ist wie folgt aufgebaut:

Do. 09.04. Bezirk Altona (Ärzte)

Di. 14.04. Bezirk Bergedorf und Wandsbek (Ärzte)

Mi. 15.04. Bezirk Eimsbüttel und Hamburg Mitte (Ärzte)

Do. 16.04. Bezirk Hamburg Nord und Harburg (Ärzte)

Mo./Di. 20./21.4. Psychotherapeuten (alle Bezirke)

Die Lieferung erfolgt an den genannten Tagen zwischen 8 und 18 Uhr . Es ist leider nicht möglich, die Anlieferungszeit genauer einzugrenzen. Wenn Sie Ihre Praxis nicht besetzt halten können, können Sie eine Adresse in der Nähe aushängen, bei der das Paket abgegeben werden kann. Eine Zweitanlieferung wird nicht möglich sein.

Telefonsprechstunde deutlich erleichtert

Am Freitagabend haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen eine Einigung über die Honorierung von Telefonsprechstunden erzielt. Alle Ärzte und Psychotherapeuten können – befristet bis zum 30.06.2020 – die Patienten öfter und länger auch telefonisch betreuen. Die Gesprächskontingente sind Arztgruppen-individuell gestaffelt. Die neuen Gesprächsleistungen können auch abgerechnet werden, wenn in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patientenkontakt stattgefunden hat. Abrechnungsvoraussetzung ist, dass der Patient der Praxis bereits „bekannt“ ist. Hierzu zählt jeder Patient, der in den letzten sechs Quartalen vor dem Abrechnungsquartal wenigstens einmal in der Praxis gewesen ist. Die Staffelung ist wie folgt geregelt (Preise nach Hamburger Gebührenordnung):

Gruppe 1: Alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen- Psychotherapeuten, Neurologen, Nervenärzte, Psychiater, Neurochirurgen, Ärzte für psychosomatische Medizin GOP 01433 (10 Minuten): 17,16 Euro, maximal 3 Stunden, 20 Minuten​

Gruppe 2: Hausärzte, Kinderärzte, Schmerztherapeuten GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 30 Minuten

Gruppe 3: Gynäkologen, HNO-Ärzte, Dermatologen, Internisten (fachärztlich), Orthopä- den, Urologen GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 25 Minuten

Gruppe 4: Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, MKG- Chirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten, Ärzte für physikalische und rehabilitative Medizin GOP 01434 (5 Minuten): 7,24 Euro max. 10 Minuten Der vollständige Beschluss ist auf der KVH-Homepage nachzulesen (www.kvhh.de)

Coronavirus-Kennzeichnung ändert sich

Seit dem 1. April muss an allen Tagen, an denen der Patient wegen des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder wegen einer nachgewiesenen In- fektion mit dem Coronavirus behandelt wird, das Zusatzkennzeichen 88240 in der Abrechnung in Ansatz gebracht werden. Sobald ein Tag eines Quartals mit der Kennzeichnung versehen wurde, so werden alle an diesem Tag erbrachten Leistungen extrabudgetär vergütet. Zudem werden ebenfalls die Versicherten- , Grund- oder Konsiliarpauschalen sowie die Zusatzpauschalen für Pneumologie (GOP 04530 und 13650) sowie die fachinternistische Behandlung (GOP 13250) extrabudgetär vergütet. Für das 1. Quartal 2020 wird jeder Fall, in dem eine Leistung als „Corona- virus-Fall“ mit der 88240 gekennzeichnet wurde, extrabudgetär vergütet.

Versandkostenerstattung auch für Folgeverordnungen

Die Erstattung von Versandkosten ist auf Folgeverordnungen erweitert worden. Die „Versandkostenpauschale“ (GOP 40122) ist dafür neben der GOP 01820 (Re- zepte etc.) abrechnungsfähig. Die Regelung bezieht sich auf alle Folgever- ordnungen (Arznei-, Heilmittel sowie Hilfsmittel, Krankenbeförderung). Die Abrechnung ist für Patienten möglich, die im laufenden oder im Vorquartal in der Praxis waren.

Anschaffungen für Schutzausrüstung werden erstattet

Die KV Hamburg konnte mit den Krankenkassen vereinbaren, dass die Kosten für Schutzausrüstung, die eine Praxis selbst organisiert hat, erstattet werden. Hierfür wird die Vorlage der Originalrechnung nötig sein. Wir bitten Sie deshalb, die Originalrechnung (oder das pdf bei elektronischer Rechnungs- stellung) aufzubewahren. Sobald die Details feststehen, werden wir über den konkreten Erstattungsweg informieren.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-64-vom-2020-03-06.pdf