Rundschreiben KV Hamburg: Corona Test-Zentren, Reiserückkehrer, Abrechnungshinweise

Test-Zentren sollen Arztpraxen entlasten

Über die Sinnhaftigkeit der Teststrategie der Politik lässt ich trefflich streiten. So liegt die „Trefferquote“ der Testzentren am Flughafen und unserer eigenen um die 1 Prozent – und damit unter dem Durchschnitt der Quote, die wir in den vergangenen Monaten im Arztruf Hamburg hatten. Ob sich der enorme Aufwand und die Blockierung der Testkapazitäten hierfür lohnt, darf durchaus hinterfragt werden.

Gleichwohl haben die Reiserückkehrer nicht nur einen Anspruch auf diese Testung, sondern – sofern sie aus einem Risikogebiet kommen – sie sind sogar verpflichtet, den Test durchführen zu lassen. Um Ihre Arztpraxis vor einem unkontrollierten Ansturm solcher Menschen zu schützen, haben wir uns entschlossen, Testzentren einzurichten, in denen nur Testabstriche genommen werden.

Jeweils ein Zentrum haben wir in den Notfallpraxen in Altona nd Farmsen eingerichtet, ein weiteres wird in der Nähe von Hbf und ZOB folgen. Die Zentren werden enorm gut angenommen, es wird nahezu ohne Pause abgestrichen.

Wir hoffen, dass wir mit dieser Abkehr von der bisherigen Strategie der KV Hamburg in Ihrem Sinne gehandelt haben. Die vom Bundesgesundheitsministerium dekretierte ärztliche Vergütung von 15 Euro pro Abstrich ist nicht attraktiv und allenfalls dann akzeptabel, wenn die Testungen konzentriert und in hoher „Taktzahl“ erfolgen. Dies ist nicht zu gewährleisten, wenn die Testwilligen in den normalen Praxisablauf integriert werden sollen.

Trotzdem kann natürlich jeder Arzt auch solche Abstriche anbieten. Wir wissen, dass dies häufig in „Infektionssprechstunden“ konzentriert wird – einmal, um die infektiösen von den nicht infektiösen Patienten zu trennen aber auch, um die Schutzmaßnahmen effizient einsetzen zu können. Für den Fall, dass Sie solche Sprechstunden eingerichtet haben, bieten wir Ihnen an, diese über unserer Temrinvergabeplattform buchen zu lassen.

Buchungsmöglichkeit für Corona-Test-Termine

Zur Erleichterung der Durchführung der o. g. Testungen hat die KV Hamburg die Möglichkeit geschaffen, dass die Patienten einen Termin zur Testung auf Corona über die Termminplattform buchen. Hierzu wird für jeden Arzt ein zusätzliches Terminprofil in der Datenbank der TSS zur VErfügung gestellt, das den Zusatz „Untersuchung auf Coronavirus“ beinhaltet. Dieses TErminprofil können Sie nutzen, um Termine zir Coronatestung freizugeben. Ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen oder nicht, ist Ihnen freigestellt. Bitte beachten Sie aber, dass die aktuelle Verpflichtung zur Meldung von regulären TSS-Terminen weiterhin besteht.

Die Einstellung der Termine auf die Coronatestung erfolgt auf die gleiche Weise, wie die Einstellung der regulären TSS-Termine. Achten Sie jedoch bitte zwingend darauf, dass bei der Termineinstellung die Profile nicht verwechselt werden. Wenn Sie Hilfe bei der Einstellung der Termine benötigen, hilft Ihnen das Infocenter unter der Tel. 22802-900 gern weiter. Anleitungen zum Einstellen finden Sie außerdem auf der Homepage der KV Hamburg unter www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/1012.

Veranlassung der Testungen bei Reiserückkehrern aus dem Ausland

Veranlasst werden die Testungen bei Reiserückkehrern aus dem Ausland, unabhängig davon, ob es sich um ein Risikogebiet handelt, oder nicht, mittels dem Formular „OEGD“. Hierzu sind die neuen Felder „RVO“ und „§4 Nr. 4a) RVO Auslandsaufenthalt“ anzukreuzen. – Da dieses Formular jedoch voraussichtlich erst im September zur Verfügung steht, wird alternativ auf das Formular „Muster 10C“ zurückgegriffen. Hierzu trägt der Arzt das Wort „Rückkehrer“ unter der Zeile „Test nach Meldung erhöhtes Risiko durch Corona-Warn-App“ ein. Steht Ihnen auch dieses Formular nicht zur Verfügung, benutzen Sie das Formula „Muster 10“. Hier markieren Sie das Formualr mit dem Hinweis „Rückkehrer“.

Abrechnungshinweise für Testungen bei Reiserückkehrern aus dem Ausland

Die Abstrichentnahme sowie die Test-Veranlassung für Reiserückkehrer aus dem Ausland werden nicht in der normalen Quartalsabrechnung abgerechnet. Anlehnend an die Abrechnung der Laborleistungen, möchten wir auch für diese Leistungen einen möglichst unbürokratischen Weg der Abrechnung gestalten.

Die Bedingungen hierzu befinden sich aktuell in interner Abstimmung. Fest steht jedoch schon, dass die zur Abrechnung übermittelten Daten keinen Bezug zur getesteten Person aufweisen dürfen. Dennoch die Dokumentation in der Praxis namentlich erfolgen muss.

Quelle: https://www.kvhh.net/media/public/db/media/1/2009/10/72/nr-72-vom-2020-08-13.pdf